taz.de -- Finnischer Gesetzentwurf: Auch ein Foto kann belästigen

Finnland plant Haftstrafen für konsensloses Versenden von „Dick Pics“. Ein wichtiger Vorstoß gegen sexuelle Belästigung.

Bild: Dick Pics sind kein Flirtversuch, sondern übergriffe Machtdemonstrationen

Eine neue Nachricht ploppt auf, man öffnet sie gespannt, hofft vielleicht auf einen netten Gruß. Doch stattdessen ist es ein Foto eines erigierten Penis in Großaufnahme. [1][Sogenannte Dick Pic]s zu bekommen, ist für viele Mädchen und Frauen Alltag.

Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts YouGov haben in Großbritannien über 40 Prozent der befragten Frauen zwischen 18 und 36 Jahren angegeben, schon einmal ungefragt Penisbilder geschickt bekommen zu haben. Und das ist keine Kleinigkeit. Denn es ist kein Flirtversuch, sondern eine übergriffige Machtdemonstration.

Im finnischen Parlament soll deswegen im kommenden Jahr ein erweiterter Gesetzentwurf zu sexueller Belästigung diskutiert werden, unter dem auch „Dick Pics“ gefasst wären. Das Strafmaß würde dann von einer Geldbuße bis hin zur Haftstrafe reichen.

In Deutschland steht das unaufgeforderte Verschicken solcher Bilder schon unter Strafe. Nach Paragraf 184 im Strafgesetzbuch wird es unter „unerlaubte Verbreitung pornografischer Schriften“ gefasst. Die sexistische Komponente wird hierbei jedoch nicht berücksichtigt. Zudem werden Geld- oder Freiheitsentzugsstrafen nur in den seltensten Fällen verhängt. Denn nur die wenigsten Betroffenen erstatten Anzeige und falls doch, wird der Täter nur selten über seinen Nutzernamen, seine Telefonnummer oder IP-Adresse ermittelt.

Vor diesem Problem würde wohl auch Finnland stehen, wenn das Gesetz dort verabschiedet wird. Eine wichtige Symbolkraft hätte es trotzdem. Denn es geht im Gesetzesentwurf auch darum, die Definition von sexueller Belästigung zu erweitern. Bislang zählen nur Vorfälle, in denen es zu Berührungen kommt, dazu. Nach einer Gesetzesänderung würden dann auch „verbale Belästigung, Belästigung durch Bilder oder Nachrichten, das Fotografieren von anderen oder durch Selbstentblößung“ darunter fallen.

Auch in Deutschland wird strafrechtlich nur dann etwas als sexuelle Belästigung gefasst, wenn Berührungen stattgefunden haben. Die Studentin Antonia Quell kämpft aktuell [2][mit einer Petition gegen Catcalling dafür], dass auch in Deutschland verbale sexuelle Belästigung ein eigener Strafbestand wird. Denn was Betroffenen schon lange klar ist, lässt sich in viele Gesetzen noch nicht wiederfinden: Auch ein Spruch oder Foto kann belästigend sein.

15 Oct 2020

[1] /Kolumne-Lost-in-Translation/!5557276

[2] /Petition-gegen-Catcalling/!5713269

AUTOREN

Carolina Schwarz

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Schwerpunkt #metoo

Finnland

Sexualisierte Gewalt

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