taz.de -- Härtere Strafen für Missbrauch: Verbrechen ohne Wenn und Aber

Justizministerin Lambrecht will Missbrauch deutlich härter bestrafen: Zukünftig soll eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gelten.

Bild: Justizministerin Christine Lambrecht will sexualisierte Gewalt gegen Kinder härter bestrafen

Freiburgtaz | Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant eine erhebliche Anhebung der Mindeststrafen bei [1][sexuellem Missbrauch] und beim Besitz von Missbrauchsdarstellungen. „Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist“, sagte sie bei der Vorstellung eines Eckpunkte-Pakets, zu dem „schnell“ Gesetzentwürfe folgen sollen.

Zunächst soll der Begriff „sexueller Missbrauch von Kindern“ durch „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ersetzt werden. Der Begrff „Missbrauch“ sei unangebracht, so Lambrecht, weil er suggeriere, dass es auch einen legalen „Gebrauch“ von Kindern gebe.

Der Strafrahmen für „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ soll auf ein Jahr [2][bis 15 Jahre Freiheitsstrafe] erhöht werden (bisher sechs Monate bis 10 Jahre). Mit einer Mindeststrafe von einem Jahr gilt das Delikt als „Verbrechen“ (bisher nur als „Vergehen“). Konkret heißt das: Verfahren können nicht mehr gegen Geldauflage eingestellt und auch nicht per Strafbefehl erledigt werden. Es muss also stets eine Gerichtsverhandlung stattfinden.

Lambrecht will nur zwei Ausnahmen von der Verbrechens-Einstufung zulassen. Bei sexuellen Handlungen vor Kindern ohne Körperkontakt soll der Strafrahmen bei sechs Monaten bis 10 Jahren liegen, etwa wenn der Täter vor einem Kind onaniert. Außerdem soll bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen von „annähernd Gleichaltrigen“ im Einzelfall von Strafverfolgung abgesehen werden können. Gemeint ist, dass ein 13-jähriger Junge (also ein Kind) mit einem 14-jährigen Mädchen (kein Kind mehr) Zungenküsse und mehr austauscht.

Auch der Besitz von Missbrauchsdarstellungen soll künftig stets ein Verbrechen sein, so Lambrecht. Es würde also ein kurzer Video-Clip auf dem Smartphone zu einer Mindeststrafe von einem Jahr führen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit soll es nur eine Ausnahme für „fiktive“ Darstellungen geben, also zum Beispiel für Zeichnungen.

Eine weitere wichtige Verschärfung betrifft die Untersuchungshaft. In Fällen „schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ – gemeint ist zum Beispiel der Geschlechtsverkehr eines Erwachsenen mit einem Kind – soll der Täter künftig regelmäßig in U-Haft kommen. Eine eindeutige Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ist nicht mehr notwendig, um den Täter in U-Haft zu bringen. Bisher gibt es eine so strenge Regelung nur für wenige Delikte wie Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung.

1 Jul 2020

[1] /Missbrauchskomplex-Bergisch-Gladbach/!5697556

[2] /Strafmass-bei-sexuellem-Missbrauch/!5688033

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Kindesmissbrauch

Pädophilie

Christine Lambrecht

Justizpolitik

ARTIKEL ZUM THEMA

Mein pädophiler Onkel: Bestraft und nicht geläutert

Der Onkel unseres Autors ist ein verurteilter Pädophiler. Wie kann man mit ihm umgehen?, fragt der Autor. Und wie verhindern, dass er rückfällig wird?

Juristin über Missbrauchs-Gesetz: „Geradezu unlogisch“

Bundesjustizministerin Lambrecht will Kindesmissbrauch härter bestrafen. Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle kann das „fachlich nicht nachvollziehen“.

Prozess um Vergewaltigung in Freiburg: Anklage gegen 11 Männer

Eine Frau zeigt mehrere Männer wegen Vergewaltigung an. Unter den Verdächtigen: Geflüchtete. Vielen schien der Fall schnell klar – bis zum Prozess.

Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach: 30.000 Verdächtige

Der Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach erreicht eine neue Dimension: Ermittler entdeckten Tarnnamen und Spuren von mehr als 30.000 Verdächtigen.

Studie zu sexualisierter Gewalt: EKD will Missbrauch aufarbeiten

Die evangelische Kirche hat eine Studie zu sexualisierter Gewalt in Gemeinden beschlossen. Sie soll helfen, zukünftige Übergriffe zu verhindern.

Innenminister beraten über Missbrauch: Dauerkampf um Speicherpflicht

Die Union fordert vor der Innenministerkonferenz, die Vorratsdatenspeicherung wiederzubeleben, um Missbrauch zu bekämpfen. Die SPD ist skeptisch.

Proxied content from gemini://taz.de/%215697801 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215697801
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.