taz.de -- Härtere Strafen für Missbrauch: Verbrechen ohne Wenn und Aber
Justizministerin Lambrecht will Missbrauch deutlich härter bestrafen: Zukünftig soll eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gelten.
Bild: Justizministerin Christine Lambrecht will sexualisierte Gewalt gegen Kinder härter bestrafen
Freiburgtaz | Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant eine erhebliche Anhebung der Mindeststrafen bei [1][sexuellem Missbrauch] und beim Besitz von Missbrauchsdarstellungen. „Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist“, sagte sie bei der Vorstellung eines Eckpunkte-Pakets, zu dem „schnell“ Gesetzentwürfe folgen sollen.
Zunächst soll der Begriff „sexueller Missbrauch von Kindern“ durch „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ ersetzt werden. Der Begrff „Missbrauch“ sei unangebracht, so Lambrecht, weil er suggeriere, dass es auch einen legalen „Gebrauch“ von Kindern gebe.
Der Strafrahmen für „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ soll auf ein Jahr [2][bis 15 Jahre Freiheitsstrafe] erhöht werden (bisher sechs Monate bis 10 Jahre). Mit einer Mindeststrafe von einem Jahr gilt das Delikt als „Verbrechen“ (bisher nur als „Vergehen“). Konkret heißt das: Verfahren können nicht mehr gegen Geldauflage eingestellt und auch nicht per Strafbefehl erledigt werden. Es muss also stets eine Gerichtsverhandlung stattfinden.
Lambrecht will nur zwei Ausnahmen von der Verbrechens-Einstufung zulassen. Bei sexuellen Handlungen vor Kindern ohne Körperkontakt soll der Strafrahmen bei sechs Monaten bis 10 Jahren liegen, etwa wenn der Täter vor einem Kind onaniert. Außerdem soll bei einvernehmlichen sexuellen Handlungen von „annähernd Gleichaltrigen“ im Einzelfall von Strafverfolgung abgesehen werden können. Gemeint ist, dass ein 13-jähriger Junge (also ein Kind) mit einem 14-jährigen Mädchen (kein Kind mehr) Zungenküsse und mehr austauscht.
Auch der Besitz von Missbrauchsdarstellungen soll künftig stets ein Verbrechen sein, so Lambrecht. Es würde also ein kurzer Video-Clip auf dem Smartphone zu einer Mindeststrafe von einem Jahr führen. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit soll es nur eine Ausnahme für „fiktive“ Darstellungen geben, also zum Beispiel für Zeichnungen.
Eine weitere wichtige Verschärfung betrifft die Untersuchungshaft. In Fällen „schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ – gemeint ist zum Beispiel der Geschlechtsverkehr eines Erwachsenen mit einem Kind – soll der Täter künftig regelmäßig in U-Haft kommen. Eine eindeutige Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ist nicht mehr notwendig, um den Täter in U-Haft zu bringen. Bisher gibt es eine so strenge Regelung nur für wenige Delikte wie Mord, Vergewaltigung und schwere Körperverletzung.
1 Jul 2020
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AUTOREN
Christian Rath
Kindesmissbrauch
Pädophilie
Christine Lambrecht
Justizpolitik
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