taz.de -- Brennelemente für belgisches AKW: Widerspruch gegen Doel-Belieferung
Politisch kommt der angekündigte Exportstopp für deutsche Brennstäbe nicht voran. Jetzt versuchen es AktivistInnen auf juristischem Weg.
Bild: Proteste konnten die Exporte aus Lingen bisher nicht verhindern
Berlintaz | Dass das umstrittene Atomkraftwerk Doel in Belgien von der Brennelementefabrik im emsländischen Lingen versorgt wird, sollte eigentlich längst Vergangenheit sein. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD erklärt, sie wollten verhindern, „dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, zum Einsatz kommen“.
Das SPD-geführte Bundesumweltministerium hat bereits den Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das die Belieferung von Reaktoren verbietet, die näher als 150 Kilometer an der deutschen Grenze liegen und älter als 30 Jahre sind – was auf Doel und mehrere weitere Standorte zutreffen würde. Doch das unionsgeführte Wirtschaftsministerium [1][blockiert das Gesetz] – alle Einigungsversuche sind bisher gescheitert.
Darum will eine Gruppe von sechs AtomkraftgegnerInnen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zusammen mit dem Verein „Stop Tihange“ die Exporte nach Doel jetzt auf juristischem Weg stoppen. Am Donnerstag legten sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Widerspruch gegen die Ausfuhrgenehmigung ein, das das Amt vor einem Monat erteilt hatte. „Der Genehmigungsbescheid ist rechtswidrig und verletzt die Widerspruchsführer in ihren Rechten auf Leben, Gesundheit und Eigentum“, heißt es zur Begründung in dem Schriftsatz, der der taz vorliegt.
Im Widerspruch argumentiert die Umwelt-Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die die AktivistInnen vertritt, dass vom AKW Doel nicht nur wegen seines Alters von 45 Jahren eine besondere Gefahr ausgehe. Es sei zudem wiederholt zu Pannen gekommen. Sowohl das oberste belgische Gericht als auch der Europäische Gerichtshof hatten die Laufzeitverlängerung für das Uralt-AKW [2][für rechtswidrig erklärt]. Zunächst weiterlaufen darf es nur, weil es sonst angeblich zu einer Versorgungslücke komme – was die KritikerInnen bestreiten.
Mit Argumenten des Ministeriums gegen das Ministerium
Die Vorgabe des Atomgesetzes, dass exportierte Kernbrennstoffe „die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ nicht gefährden dürften, sei im Fall von Doel wegen der großen Gefahren, die von diesem Reaktor ausgehen, nicht gegeben, schreibt Ziehm. Dass das das von Svenja Schulze (SPD) geführte Umweltministerium den Transport trotzdem genehmigt hat, finden die AtomkraftgegnerInnen unverständlich. „Damit ist Ministerin Schulze für die Verlängerung des steigenden Risikos aus Doel maßgeblich verantwortlich – genauso wie die Lingener Brennelementefabrik, deren Schließung wir seit Jahren fordern“, sagte Alexander Vent vom Bündnis „AtomkraftgegnerInnen im Emsland“, der zu den Widerspruch-Einlegenden gehört.
Gleichzeitig werden im Widerspruch ausdrücklich Argumente des kritisierten Umweltministeriums angeführt. Dies habe in seinem von der Union blockierten Gesetzentwurf im Dezember das geplante Exportverbot mit der „Abwendung möglicher radiologischer Risiken für die in Deutschland lebende Bevölkerung“ begründet, heißt es. Zudem werde im Gesetzentwurf bestätigt, dass „Kernkraftwerke dieses Alters ein veraltetes Anlagendesign und eine Komponentenalterung und damit ein erhöhtes Risiko aufweisen“.
Die AktivistInnen gehen davon aus, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat und der Transport damit zunächst nicht wie geplant stattfinden kann. Sollte Sofortvollzug angeordnet oder der Widerspruch abgewiesen werden, wollen sie weitere juristische Schritte bis hin zu einer Klage gehen. Unterstützt werden sie dabei von mehreren regionalen und überregionalen Anti-Atom-Initiativen und Umweltorganisationen.
Das Umweltministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des BAFA scheint von einer gerichtlichen Auseinandersetzung auszugehen. Aber wirklich unglücklich ist man dort über die Möglichkeit, dass die Exporte auf diese Weise auch ohne Einigung mit der Union gestoppt werden könnten, offenbar nicht. „Mit einem Widerspruch wird die rechtsstaatliche Möglichkeit eröffnet, zu einer verbindlichen Klärung der Rechtslage durch die Verwaltungsgerichte zu kommen“, sagte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag auf taz-Anfrage.
19 Apr 2020
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AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
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