taz.de -- Notstand und Corona: Bis zum Einsatz der Bundeswehr

Immer mehr Staaten rufen zur Eindämmung der Epidemie den Ausnahmezustand aus, zuletzt Bulgarien und die USA. Was wäre in Deutschland möglich?

Bild: Im Ernstfall gibt's medizinische Behandlungen auch in der gepanzerten Rettungsstation

BERLIN taz Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie [3][werden immer härter]. Wo könnte das alles enden und gibt es dafür bereits Gesetze? Ein Überblick.

Bisher richten sich die Maßnahmen der Behörden nach dem bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetz. Danach können die Länder oder örtliche Gesundheitsämter das öffentliche Leben beschränken. So können Veranstaltungen und Kundgebungen verboten werden. Schwimmbäder können ebenso geschlossen werden wie Kindergärten und Schulen. Auch die Anordnung von Quarantäne und Berufsverbote gegen Kranke und Krankheitsverdächtige richtet sich nach diesem Gesetz. Darüber hinaus können die Gesundheitsbehörden der Länder „alle notwendigen“ Maßnahmen treffen. Bis auf weiteres werden diese Befugnisse ausreichen.

Sollte sich die Lage zur Katastrophe zuspitzen, sind die Katastrophenschutzgesetze der Länder anwendbar. Dort können neben Feuerwehr und Rettungsdiensten auch Privatpersonen zur Hilfeleistung verpflichtet werden.

Die Bundeswehr kann im Rahmen der Amtshilfe heute schon tätig werden. So hat der [4][besonders betroffene nordrhein-westfälische Landkreis Heinsberg] das Militär gebeten, mit seinen Laborkapazitäten beim Test auf Coronaviren einzuspringen.

[5][Die Bundeswehr] kann im Inland allerdings auch eingesetzt werden, um (gemeinsam mit der Polizei) die öffentliche Ordnung zu bewahren oder wiederherzustellen, etwa wenn geplündert oder Krankenhäuser belagert werden. Dies ist in den Artikeln 35, 87a und 91 des Grundgesetzes geregelt. Die Vorschriften gehören zu den „Notstandsgesetzen“, die 1968 gegen den Widerstand der Außerparlamentarischen Opposition (APO) beschlossen wurden.

Als Notstandsgesetze werden auch rund zehn Sicherstellungsgesetze bezeichnet, die das öffentliche Leben und die militärische Verteidigung sichern sollen. In der Regel sind sie auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt. Das „Ernährungssicherstellungsgesetz“ gilt aber auch, wenn die Bundesregierung eine „Versorgungskrise“ festgestellt hat. Die Behörden können dann zum Beispiel Lebensmittel beschlagnahmen und öffentlich verteilen, sie können Unternehmen auch zur Erzeugung von Lebensmitteln verpflichten.

Der Bundestag ist auf eine Epidemie, die seine Arbeitsfähigkeit bedroht, nicht gut vorbereitet. Laut [6][Geschäftsordnung] ist er nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sind. Solange niemand die Prüfung der Anwesenheit fordert, tagt er oft aber auch in dünnerer Besetzung. Debatten per Videokonferenz und Abstimmungen per Email sind bisher nicht vorgesehen.

Der „Gemeinsame Ausschuss“ von Bundestag und Bundesrat darf als Notparlament nur im Verteidigungsfall die Gesetzggebung und Kontrolle der Regierung übernehmen, nicht bei einer Epidemie. Sollte eine Mehrheit der Abgeordneten erkrankt oder in Quarantäne sein, müsste gewartet werden, bis wieder genügend Parlamentarier einsatzfähig sind.

14 Mar 2020

[3] /Coronavirus-Pandemie/!5671720

[4] /Entwicklung-des-Coronavirus/!5668000

[5] /Militaeruebung-trotz-Virus-Krise/!5667508

[6] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Schwerpunkt Coronavirus

Notstand

Ausnahmezustand

Bundeswehr

ARTIKEL ZUM THEMA

Neue Veranstaltungen wegen Corona: Raus aus den Hinterzimmern

Da Treffen in geschlossenen Räumen derzeit nicht möglich sind, diskutiert das Berliner NoWar-Bündnis nun einfach bei einer Kundgebung auf der Straße.

Nachfolge für alte Tornado-Kampfjets: FDP will AKK vor Ausschuss zitieren

Die Verteidigungsministerin hat angekündigt, US-Kampfjets vom Typ F-18 zu kaufen. Das stört nicht nur die überrumpelte SPD, sondern auch die Opposition.

Amtshilfe in der Corona-Krise: Militär ins Flüchtlingsheim

Die Bundeswehr unterstützt zivile Behörden in dutzenden Fällen. In Thüringen könnte sie offenbar das Hausrecht einer Flüchtlingsunterkunft übernehmen.

Schulden durch Corona: Risiko muss gerecht verteilt werden

Damit die wirtschaftlichen Lasten der Corona-Krise nicht nur Gewerbetreibende treffen, muss der Gesetzgeber eingreifen. Vor allem bei Schulden.

Corona-Notstand auf Iberischer Halbinsel: Spanien folgt Italien

Das Land liegt mit fast 6.000 Infizierten auf Platz zwei in Europa. Nun geht auch seine Regierung mit einem nationalen Shutdown gegen das Virus vor.

Coronavirus-Pandemie in den USA: Trump ruft nationalen Notstand aus

Vom Kleinreden zum Krisenmanagement: Der US-Präsident einigt sich mit den Demokraten auf ein Hilfspaket. Und er will sich wohl selbst auf das Virus testen lassen.

Sich auf Corona testen lassen: Der Virus-Test

Soll ich mich auf das Coronavirus testen lassen oder nicht? Angesichts steigender Infektionszahlen fragen sich dies viele. Die taz gibt Antworten.

Covid-19 in Deutschland: Ein Land geht auf Abstand

Schulen schließen, Firmen schicken ihre Mitarbeitenden ins Homeoffice, in Kliniken fehlt Personal. Sind wir auf den Ausnahmezustand vorbereitet?

Proxied content from gemini://taz.de/%215671722 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215671722
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.