taz.de -- Eilbeschluss des Verfassungsgerichts: Testlauf für Zensus 21 geht weiter

Bürgerrechtler wollten die nicht-anonymisierte Übermittlung aller Bürgerdaten stoppen. Damit sind sie gescheitert – zumindest vorerst.

Bild: Ihre Daten, bitte: Beim Zensus 21 werden unter anderem Angaben zum Familienstand gesammelt

Karlsruhetaz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilbeschluss gegen den Testlauf zur nächsten Volkszählung abgelehnt. Die nicht-anonymisierte Übermittlung der Daten aller Bürger müsse im Hauptsacheverfahren gründlich geprüft werden.

Die nächste Volkszählung wird 2021 stattfinden. wie schon beim Vorgänger 2011 beruht sie vor allem auf der Auswertung staatlicher Register. Als Testlauf übermitteln deshalb Melde- und Statistikämter seit dem 14. Januar die Daten aller Bürger ans Statistische Bundesamt. Es geht unter anderem um Name, Anschrift, Religion, Ehe und Lebenspartnerschaft sowie (bei Ausländern) um das Herkunftsland.

[1][Fünf Aktivisten wollten diesen Testlauf stoppen]. Mit Unterstützung des „Arbeitskreis Zensus“ und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) beantragten sie im Januar eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts. Um die Übertragungswege zu testen, hätte die Übermittlung der Daten in anonymisierter Form genügt, argumentieren sie. Daten über sexuelle Orientierung oder religiöses Bekenntnis beträfen den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Der nicht-anonymisierte Probelauf sei daher unverhältnismäßig.

Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts lehnte jetzt aber den Antrag auf einen sofortigen Stopp des Probelaufs ab. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz wäre zwar nicht offensichtlich unbegründet, denn es handele sich um einen „erheblichen Grundrechtseingriff“. Ob dieser gerechtfertigt ist, könne aber nicht „in der für das Eilverfahren gebotenen Kürze“ geklärt werden.

Kurzes Verfahren

Die Richter führten deshalb nur die in Eilverfahren übliche „Folgenabwägung“ durch. Danach mussten die Grundrechte zurücktreten, denn mit der bloßen Speicherung der Daten beim Statistischen Bundesamt sei noch kein Einschüchterungseffekt verbunden. Ein Abruf der Daten durch andere Behörden sei jedoch im Zensus-Vorbereitungsgesetz ausdrücklich verboten.

Auf der anderen Seite hielten die Richter die Auskunft des Innenministeriums für plausibel, dass nur anhand von realen Namen geprüft werden könne, wie das System mit komplizierten Schreibweisen und Namensdopplungen zurecht komme.

Die fünf Aktivisten werden nun Verfassungsbeschwerde einlegen und hoffen auf eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Immerhin bleibt diese unnötige Zentraldatei aller Menschen in Deutschland zwei Jahre lang gespeichert“, argumentiert der GFF-Generalsekretär Malte Spitz, einer der Kläger. (Az.: 1 BvQ 4/19)

7 Feb 2019

[1] /Verfassungsbeschwerde-fuer-Datenschutz/!5561379

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Volkszählung

Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde

Datenschutz

Zensus

ARTIKEL ZUM THEMA

Erhebung von Zensusdaten: Po­li­zis­t:in­nen verboten

Po­li­zis­t:in­nen dürfen keine Zensusbefragung durchführen. In Rotenburg/Wümme wollte man sich daran nicht halten, steuert nun aber um.

Verfassungsbeschwerde für Datenschutz: Volkszählung vor Gericht

Am Sonntag soll ein Testlauf für den Zensus 2021 starten. Dabei werden umfangreiche Datensätze gesammelt. Aktivisten wollen den Versuch stoppen.

Hamburgs Klage gegen Zensus abgewiesen: Schrumpfende Städte

Weniger Bürger, weniger Geld: Das Verfassungsgericht hat Hamburgs Klage gegen den Zensus 2011 abgewiesen – mit Folgen für über 150 Kommunen.

Verfassungsklage: Berlin gegen das Zensusgesetz

Ab heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht Berlins Klage gegen das Gesetz zur letzten Volkszählung. Das Land verlor dabei 180.000 Menschen – und viel Geld.

Proxied content from gemini://taz.de/%215571478 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215571478
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.