taz.de -- Plädoyers im NSU-Prozess: Verteidiger sehen keine Mittäterschaft

Wochenlang führten juristische Streitigkeiten zu Verzögerungen im NSU-Prozess. Nun haben Beate Zschäpes Verteidiger mit ihren Plädoyers begonnen.

Bild: Beate Zschäpe sitzt neben ihren Anwälten im Gerichtssaal im Oberlandesgericht, München 2017

Münchendpa | Im [10][NSU-Prozess] haben die Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe den Anklagevorwurf zurückgewiesen, die heute 43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des NSU gewesen. Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gehen – auch wenn noch ein möglicher neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht. Befangenheitsanträge und juristische Streitereien hatten deren Beginn in den [11][vergangenen Wochen immer weiter verzögert]. Die beiden Wunschverteidiger Zschäpes, Borchert und Mathias Grasel, werden für ihr Plädoyer nach eigener Aussage rund eineinhalb Prozesstage brauchen. Anschließend sollen nach bisheriger Planung des Oberlandesgerichts die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort für ihre Schlussvorträge bekommen, dann die Anwälte der insgesamt vier Mitangeklagten.

Noch nicht entschieden hat das Gericht, ob das Verfahren gegen einen der vier Mitangeklagten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die Bundesanwaltschaft und der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben beantragt. Bundesanwalt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt Daniel Sprafke vor, den Prozess „bis zum Sankt-Nimmerleinstag“ verzögern zu wollen. „Das kann so nicht weitergehen“, sagte Diemer. Auslöser für die neue Debatte waren neue Beweisanträge Sprafkes.

24 Apr 2018

[10] https://www.taz.de/!s=nsu/

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