taz.de -- Die was bewegt haben (III): Genug von der Warterei
Die Abinote bestimmt in Deutschland oft, wer Arzt werden kann. Lukas Jäger klagte mit Erfolg gegen den Numerus Clausus fürs Medizinstudium.
Bild: Erfolgreich in Karlsruhe: Lukas Jäger, Kläger in Sachen NC, vor der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts.
Hamburgtaz | Man kann sich Lukas Jäger gut als Arzt im weißen Kittel vorstellen: groß, volle dunkle Haare, schwarze Hornbrille, gepflegter Vollbart, sympathisch-souveräne Ausstrahlung. Doch er ist nur Medizinstudent im ersten Semester – obwohl er schon 26 Jahre alt ist. Bundesweit bekannt wurde er als Kläger gegen den Numerus clausus bei der Vergabe der Medizinstudienplätze. In seinem Fall entschied das Bundesverfassungsgericht im Dezember, dass die Regeln in zahlreichen Details geändert werden müssen.
Jäger kommt aus Hamburg, wo er 2010 auch sein Abitur gemacht hat. Mit einem Notenschnitt von 2,6 hatte er aber wenig Chancen, schnell einen Studienplatz zu bekommen. So setzte er ganz auf die Wartezeit. Nach vier Jahren klagte er zudem beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, weil ihm alles zu lange dauerte.
Das VG Gelsenkirchen war auch der eigentliche Motor des Karlsruher Verfahrens. Ab 2012 legte es in Karlsruhe immer wieder neue Fälle zur Prüfung vor. Stets mit der gleichen Begründung: Die Abiturnote ist zu dominant. Es ist unzumutbar, dass jemand länger auf den Studienplatz warten muss, als das Studium dauert. Dass Karlsruhe letztlich über den Fall von Lukas Jäger entschied, war Zufall. Sein Anwalt sagte in Karlsruhe nur: „Ich schließe mich den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen an.“
Studienplatz nach sieben Jahren
Tatsächlich hatte Jäger, als das Urteil verkündet wurde, schon einen Studienplatz in Marburg erhalten, nach sieben Jahren Wartezeit. Karlsruhe zog das Verfahren trotzdem durch. Jäger kam auch zur Urteilsverkündung und gab Interviews als stolzer Gewinner.
Eine der Änderungen, die Karlsruhe forderte, ist jedoch eher eine Misstrauenserklärung gegen Leute wie ihn. Künftig sollen Studienplätze maximal nach vier Jahren Wartezeit vergeben werden – sonst hätten die Bewerber das Lernen verlernt.
Jäger nimmt das aber nicht persönlich. „Ich habe die Zwischenzeit ja sinnvoll genutzt.“ In Marburg machte er eine Ausbildung zum Rettungsassistenten und arbeitete dann auch in diesem Beruf. Wenn er einmal Arzt ist, wird er davon sicher profitieren.
1 Jan 2018
AUTOREN
Christian Rath
Medizin
Numerus Clausus
Studium
Bundesverfassungsgericht
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