taz.de -- Die Wahrheit: Hundsfott, erbärmlicher!
Eigentlich sehr schade: Die Majestätsbeleidigung ist nicht mehr strafbar. Damit entfällt auch jeder Anreiz, es im Schmähfach richtig krachen zu lassen.
Gülletriefende Nachgeburt des Pferdefüßigen. Kahlgefressener Schwanz einer räudigen Ratte. Fauliger Darmwind des achtpansigen Krautfressers. Nässendes Hühnerauge am Käsequanten einer Wanderhure.
Hach ja. Ein wehmütiges „Herzlich willkommen im Jahr des Herrn 2017“. Noch bevor ihre liebreizende Durchlaucht Angela aus hin und zurück Mecklenburg-Vorpommern mangels relevanter Konkurrenz vom Volke genötigt wird, sich durch eine weitere Legislatur zu langweilen, hat der Bundestag in der vorigen Woche mal eben noch einen Rest Mittelalter aus dem Strafgesetzbuch geräumt: Ersatzlose Streichung des Paragrafen 103, umgangssprachlich: der Majestätsbeleidigungsparagraf.
Noch mal zur Auffrischung: Die Abschaffung des Straftatbestandes wurde beschleunigt, weil im vergangenen Jahr ein osmanischer Sultan von einem deutschen Satiriker unter anderem als leidenschaftlicher Tierliebhaber gepriesen wurde. Allerdings auf einem so pipileicht in Türkische zu übersetzenden Niveau, dass die eingebildete Majestät intellektuell keine Probleme damit hatte, sich beleidigt zu fühlen.
Es ist logisch und folgerichtig, dass die Schmähung von Staatsoberhäuptern in postabsolutistischen Zeiten nicht mehr mit Teeren, Federn, Steinigen, Kopfabhauen oder Einweisen in rechtsstaatliche Musterhaftanstalten wie Silivri bei Istanbul oder Guantánamo auf Kuba geahndet wird. Andererseits ist es schon ein bisschen bedauerlich, dass sich heutzutage kaum jemand mehr die Mühe macht, hochrangiges Regierungspersonal und andere vermeintliche Autoritäten würdig und angemessen zu beleidigen.
Qualitativ ansprechende Majestätsbeleidigung
Ich will jetzt nicht sagen, dass im Mittelalter alles besser war. Dafür kenne ich mich in dieser Epoche nicht gut genug aus. Aber es scheint mir doch so, dass die Kunst der qualitativ ansprechenden Majestätsbeleidigung in früheren Zeiten mehr gepflegt wurde. Das kann selbstverständlich am aktuellen, für Beleidigungen zuständigen Personal, an den Humoristen, Satirikern, Kabarettisten liegen.
Ich vermute aber eher, dass das preiswerte Angebot, also die Qualität des zu beleidigenden Personenkreises, zur von Resignation getriebener Faulheit verleitet. Nehmen wir nur mal das derzeit naheliegendste Beispiel einer hochrangigen Persönlichkeit, seine US-amerikanische Majestät Donald Trump. Wie sollte man so einen angemessen herabwürdigen? Reichte da nicht ein einfaches „Blitzbirne“, ein „Du Honk“ oder irgendeine beliebige Invektive mit Frisur, „Geföhntes Frettchen“ oder so was?
Sollten Sie selbst mal in die Verlegenheit kommen, empfehle ich Ihnen einen Fantasie anregenden Ausflug in das vom belgischen Comic-Künstler Hergé geschaffene unendliche Beleidigungsuniversum des Käpt’n Haddock aus der Serie „Tim & Struppi“. Der 1983 gestorbene Hergé hatte Trump nicht im Sinn, als er seinem Haddock bereits eine wahrhaft gültige kunstvolle Anrede und Charakterisierung des amerikanischen Präsidenten in den Mund legte: „Sie Gurkensalat!“
6 Jun 2017
AUTOREN
Fritz Eckenga
Recep Tayyip Erdoğan
Majestätsbeleidigung
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