taz.de -- Leichtere Vermögensabschöpfung: Woher kommt das Geld?

Die Einziehung von mutmaßlich illegalen Vermögen soll erleichtert werden. Künftig muss bewiesen werden, dass man legal an das Geld gekommen ist.

Bild: Wie ist eigentlich Dagobert Duck zu seinem Geld gekommen?

Berlintaz | Der Bundestag will das Recht der Vermögensabschöpfung grundlegend reformieren. Vor allem Gewinne aus organisierter Kriminalität sollen leichter eingezogen werden können. Der 118-seitige Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Parlament beschlossen werden.

„Verbrechen soll sich nicht lohnen.“ Diese Maxime galt auch bisher. Doch in der Praxis waren die Vorschriften für die Einziehung mutmaßlich illegaler Vermögen so kompliziert, dass die Staatsanwaltschaft oft darauf verzichtete. Denn es musste stets bewiesen werden, dass das Bargeld oder die Rolex aus einer konkreten Straftat stammen. Verbrecher kamen deshalb auch mit dreisten Lügen davon.

Bei Terrordelikten und organisierter Kriminalität soll die Einziehung künftig aber massiv erleichtert werden. Hier kann Vermögen „unklarer Herkunft“ eingezogen werden, ohne dass eine konkrete Straftat nachgewiesen werden muss. Es genügt, wenn das Gericht zur „Überzeugung“ kommt, dass das Geld oder die Gegenstände aus entsprechenden Straftaten stammen. Das Strafgericht darf seine Überzeugung dabei auf das „Missverhältnis“ zwischen dem Wert des Vermögens und den legalen Einkünften stützen.

Wenn also ein arbeitsloser Drogenhändler drei Ferraris besitzt, dann kann das Gericht künftig davon ausgehen, dass er die Sportwagen mit Drogengeldern finanziert hat, auch wenn dies nicht beweisbar ist. Der Dealer kann die Einziehung dann nur noch verhindern, wenn er einen legalen Erwerb nachweist, etwa als Erbe. Faktisch wird damit die Beweislast umgedreht.

Möglich ist dieser schneidige Zugriff künftig bei Verfahren wegen Terror, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Umsatzsteuerbetrug und Einschleusen von Ausländern. Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) hatte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs stolz erklärt, hier gehe die Politik bis an die „Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen“.

Auch viele kleinere Änderungen sollen der Justiz künftig die Handhabung der Vorschriften erleichtern. So soll die Einziehung illegal erlangter Vermögen selbst bei bereits verjährten Delikten möglich sein. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten und dann sofort auch für bereits laufende Strafverfahren gelten. Das Rückwirkungsverbot für Strafgesetze gelte hier nicht, so das Justizministerium, da die Abschöpfung illegaler Gewinne keine Strafe sei, sondern der Prävention diene.

22 Mar 2017

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Christian Rath

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Vermögen

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