taz.de -- Sächsischer VS-Chef über Pegida: „Gehen so weit wie das Gesetz“

Warum beobachtet der sächsische Verfassungsschutz Pegida und Legida nicht? VS-Chef Gordian Meyer-Plath über Prüfverfahren, Rechte und Linke.

Bild: Vorerst kein Fall für den sächsischen Verfassungsschutz: Pegida-Demonstranten in Dresden

taz: Herr Meyer-Plath, Ihr Landesamt will Pegida und deren Ableger derzeit nicht beobachten. Ist die Bewegung nicht extrem genug?

Gordian Meyer-Plath: Der Einstufung als Beobachtungsobjekt geht ein intensives Prüfverfahren voraus, in dem nach den Vorgaben des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und der Rechtsprechung Be- und Entlastendes gegenüber gestellt werden. Derzeit sind Pegida Dresden und Legida (Leipzig) keine Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes in Sachsen.

Es geht offenbar um Auslegungsfragen der Aufgabenbeschreibung im Verfassungsschutzgesetz. Befürchten Sie, dass Sie durch Verwaltungsgerichte zurückgepfiffen werden könnten?

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt kann mit Grundrechtseingriffen verbunden sein. Demzufolge prüft das LfV Sachsen fortlaufend seine Zuständigkeit auf gesetzlicher Grundlage. Grundsätzlich ist vorschnelles Verhalten immer anfällig für eine Überprüfung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Pegida ist nur der öffentlichste Teil einer Neuen Rechten. Ihre Kollegen in Hessen beobachten jetzt die „Identitären“. Und Sie?

Die „Identitäre Bewegung“ ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des sächsischen Verfassungsschutzes. Der sächsische Verfassungsschutz geht immer so weit, wie das Gesetz es vorsieht.

Die linke Landtagsopposition meint, das Landesamt wisse nicht, wie die linke und die rechte Szene tickten. Deshalb sei die Polizei von Ausschreitungen beider Seiten in Heidenau oder in Leipzig überrascht worden.

Im Verfassungsschutz-Bericht 2014 haben wir darauf hingewiesen, dass durchaus im Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Asylproblematik mit gewalthaften Ausschreitungen gerechnet werden muss. Von der Mobilisierung zum Teil rechtsextremistischer Hooligans am 11. Januar war die Polizei informiert. Dass aufgrund der Dynamik des Geschehens nicht im Einzelfall gesagt werden kann, wo genau gewalthaftes Verhalten sich darstellen wird, ist sicherlich unschwer nachvollziehbar.

Der trotz Ihrer warnenden Faxe erfolgte Überfall auf Leipzig-Connewitz lässt auf eine mangelhafte Zusammenarbeit mit der Polizei schließen.

Dass es zu Ausschreitungen gekommen ist, hat nichts mit einer unzulänglichen Kooperation zu tun. Vielmehr haben Verfassungsschutz und Polizei auch in diesem Fall im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vertrauensvoll zusammengearbeitet.

Die Linken-Abgeordnete Köditz bezeichnet Ihren Verfassungsschutz als „rechts blind, links doof“. Messen Sie mit zweierlei Maß, wenn Sie das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ in die Nähe gewalttätiger Extremisten rücken?

Auch hier bleibt festzuhalten: Als rechtsstaatlich handelnde Behörde beobachtet das LfV Sachsen links- wie rechtsextremistisch motivierte Bestrebungen gegen Schutzgüter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf gesetzlicher Grundlage. Wenn Links- oder Rechtsextremisten nicht-extremistische Veranstaltungsformate nutzen, weisen wir gemäß unserer Informationsverpflichtung die Öffentlichkeit darauf hin.

Die Thüringer CDU will V-Leute in Flüchtlingsunterkünften einsetzen. Vernünftig?

Der Einsatz von V-Personen ist ein rechtsstaatlich zulässiges Mittel der verdeckten Informationsbeschaffung. Über seine Nutzung in der Öffentlichkeit zu spekulieren, verstieße gegen professionelle Standards der dienstlichen Aufgabenwahrnehmung.

29 Jan 2016

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Michael Bartsch

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