taz.de -- Kopftuchverbot in Frankreich: Der Kopf muss frei bleiben

Das Kopftuchverbot in Frankreich stellt keine Verletzung der Religionsfreiheit dar. So urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gegen eine Sozialarbeiterin.

Bild: Diese Frau in Deutschland darf ihr Kopftuch tragen, in französischen Krankenhäusern ist das nicht erlaubt.

Straßburgepd | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zugunsten eines Krankenhauses in Frankreich geurteilt, das seinen Angestellten das Tragen eines Kopftuches verboten hatte. Das Kopftuch-Verbot an der öffentlichen Klinik stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Sie verwiesen auf die französische Verfassung, in der die Prinzipien der Säkularität und der religiösen Neutralität verankert sind. (Az: 64846/11)

Geklagt hatte eine ehemalige Sozialarbeiterin des Pariser Krankenhauses, die trotz Beschwerden mehrerer Patienten ihre Kopfbedeckung nicht ablegen wollte. Die Klinikleitung hatte daraufhin entschieden, den Arbeitsvertrag der Muslimin nicht mehr zu verlängern. Dagegen hatte die Frau vergeblich vor mehreren französischen Gerichten geklagt.

Auch ihre Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof blieb nun ohne Erfolg. Es stehe außer Frage, dass Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen volle Religionsfreiheit genössen, unterstrichen die Straßburger Richter.

Daraus ergebe sich für sie jedoch kein Recht, ihren religiösen Überzeugungen Ausdruck zu verleihen, während sie sich an ihrem Arbeitsplatz befänden.

26 Nov 2015

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