taz.de -- Kommentar zu militantem Staatsschutz: Ein Rechtsstaat - ganz am Ende

Willkür beherrschte das Ermittlungsverfahren. Beruhigend ist, dass die Kontrolle durch das BGH dieses Mal funktioniert hat.

Dieses Ermittlungsverfahren grenzte an Willkür. Über sieben Jahre wurden drei Linksradikale abgehört und observiert, weil sie die "militante gruppe" (mg) gegründet haben sollen. Doch die Überwachung der drei war von Beginn an rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss festgestellt.

Und dabei ging es nicht um offene Rechtsfragen, die der BGH nun endlich geklärt hat. Nein, es bestand von Anfang an kein Verdacht und es ergab sich auch keiner im Rahmen der siebenjährigen Ermittlungen. Es genügte, dass die drei Beschuldigten sich mit ähnlichen Themen befassten wie die mg. Öfter wurde die Überwachung abgebrochen, dann wieder aufgenommen, aber nicht, weil es nun doch einen Verdacht gab, sondern weil sich die allgemeine Gefahrenlage verschärfte und man dann einfach jemand überwachen wollte - quasi als Arbeitsnachweis.

Üblicherweise entschuldigen BKA und Bundesanwaltschaft solche illegalen Grundrechtseingriffe damit, es habe ja der Ermittlungsrichter des BGH zugestimmt. Auch diesmal gab es mehr als 30 zustimmende Beschlüsse. Allerdings wurde dem Richter ein entlastendes Sprachgutachten des BKA vorenthalten. Bei solchen Manipulationen kann der Richtervorbehalt nicht funktionieren. Leider handelt es sich bei diesem an den Haaren herbeigezogenen Ermittlungsverfahren um keinen Ausrutscher. So hat die Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm 2007 eine terroristische Vereinigung von Gipfelgegnern erfunden, um die Bewegung besser überwachen zu können.

Beruhigend ist an diesen Vorgängen nur, dass zumindest die Schlusskontrolle durch den 3. Strafsenat des BGH funktioniert. Hier gibt es keine Kameraderie, sondern rechtstaatliche Kontrolle, wie sie sein sollte.

18 Jun 2010

AUTOREN

Christian Rath

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