taz.de -- Klage gegen Windpark-Konzern: Nichts als windige Versprechen

Die Prokon-Gruppe wirbt mit Traumzinsen für eine sichere ökologische Geldanlage. Wettbewerbshüter halten die Werbung für irreführend und klagen. Riskante Investition

Bild: Mehr als bloße Öko-Romantik: Windkraft ist ein knallhartes Geschäft geworden

"An alle Sparfüchse" appelliert ein Werbeflyer, den die Prokon-Gruppe aus Itzehoe in deutschen Briefkästen verteilt. Wer sogenannte Genussrechte des Windpark-Entwicklers aus Itzehoe erwirbt, dem verspricht das Unternehmen eine jährliche Mindestverzinsung von 6 Prozent bei hoher Sicherheit. Tatsächlich zahlt Prokon seit Jahren sogar 8 Prozent Zinsen.

Mehr als 370 Millionen Euro hat der Windpark-Entwickler nach eigenen Angaben bislang mit seinem Angebot eines "grünen Sparbuchs" bei tausenden Kleinanlegern eingesammelt. Das Geld soll in den Ausbau der mittlerweile 32 Prokon-Windparks fließen. Doch die Investition ist keineswegs so sicher, wie Prokon suggeriert. Tatsächlich droht den Inhabern von Genussscheinen im schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer Anlage. Genussscheine garantieren lediglich eine Erfolgsbeteiligung - sofern es einen Gewinn gibt.

Die [1][taz hat bereits über mögliche Gefahren der Prokon-Genussscheine berichtet]. Anlegerschützer kritisierten in der taz, es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass Prokon Dividenden nicht aus tatsächlichen Gewinnen, sondern aus neu eingeworbenen Anlegergeldern finanziere.

Die Prokon-Werbung hat die Wettbewerbshüter alarmiert. "Wir haben Prokon verklagt, weil wir wesentliche Aussagen des Prospektes für irreführend halten", sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

Die Wettbewerbshüter hatten zuvor das Unternehmen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Doch Prokon weigerte sich. Gerichtlich will die Wettbewerbszentrale Prokon nun zwingen, mit bestimmten Aussagen nicht mehr zu werben. "Prokon soll es unterlassen, in dem Prospekt seine Genussscheine in die Nähe von Spareinlagen zu rücken und eine Mindestverzinsung von 6 Prozent anzukündigen", sagte Peter Breun-Goerke. Ebenfalls solle Prokon nicht mehr mit einer Rückkaufgarantie für Genussscheine sowie der Behauptung werben, die Sicherheit der Einlagen sei durch eine hohe Streuung der Gelder gewährleistet.

Prozessbeobachter berichteten der taz, der Richter habe während der öffentlichen Verhandlung am Landgericht Itzehoe Prokons Werbeaussagen als "Freifahrtschein" bezeichnet, den das Unternehmen nicht bieten könne. Genussscheine seien "keine Sachwerte", wie es der Prospekt durch die Investition in Windkraftanlagen suggeriere. Zudem könne eine Verringerung der Einspeisevergütung für Ökostrom durch den Gesetzgeber die Mindestverzinsung gefährden. Prokon lehnte es am Donnerstag auf taz-Nachfrage ab, zu der Auseinandersetzung Stellung zu nehmen. Vor dem Itzehoer Gericht geht es am 3. August weiter.

25 Jun 2010

[1] http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/risikogeschaefte-bei-windparks/

AUTOREN

Tarik Ahmia

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