taz.de -- Urteil zu Windkraftkonzern Prokon: Rechtswidriges Anlagemodell

Ein Gericht in Schleswig hat Anlegern des Windkraftkonzerns Prokon ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen: Wer einer Rückerstattung nicht zustimmt, darf klagen.

Bild: Von steuervergünstigt zu steuerpflichtig: Anleger der Prokon-Windparks (Beispielbild eines Windparks)

BERLIN taz | Der schleswig-holsteinische Windkraftkonzern Prokon hat eine potenziell millionenschwere Niederlage vor Gericht erlitten: Er muss für den gesamten Schaden aufkommen, der einem Anleger durch die Beteiligung an einem Windparkfonds des Unternehmens entstanden ist. Das hat das Oberlandesgerichtes Schleswig am Mittwoch entschieden.

Das Urteil könnte Präzedenzwirkung für weitere geschädigte Prokon-Anleger haben. Die Unternehmensgruppe aus Itzehoe hatte seit Ende der 90er Jahre bei etwa 4.600 Anlegern rund 110 Millionen Euro eingesammelt, die als sogenannte Kommanditisten zu Miteigentümern von Prokon-Windparks wurden.

Den Kommanditisten garantierte Prokon jährlich eine Mindestausschüttung auf ihre Einlagen von 6 Prozent.Die zuständige Aufsichtsbehörde Bafin störte sich jedoch an dieser Gewinngarantie: Solche Versprechen dürften nur Banken abgeben - was Prokon nachweislich nicht sei. Die Bafin wertete die Beteiligungen mit Ausschüttungsgarantie nachträglich als "unerlaubtes Einlagengeschäft".

Auch das OLG Schleswig verneint in seinem Urteil (AZ 9U57/11) die Rechtmäßigkeit des mit dem Kläger vereinbarten Geschäfts.

"Daher steht dem Kläger Schadenersatz für alle Kosten zu, die ihm durch die Einlage einschließlich ihrer Rückabwicklung entstanden ist", sagte eine Sprecherin des OLG Schleswig der taz auf Anfrage.

Nach dem Einschreiten der Bafin drängte Prokon seine Kommanditisten, ihre Anteile an das Unternehmen zurückzuverkaufen. Andernfalls würde man die Kommanditgesellschaften liquidieren, drohte das Unternehmen. Viele Kommanditisten knickten ein.

Anderen, die nicht einwilligten, überwies das Unternehmen kommentarlos ihr Geld. Betroffene wurden so mit hohen Steuernachforderungen konfrontiert: Aus den eigentlich langfristigen, steuerlich begünstigten Einlagen wurden durch die Rückzahlung plötzlich steuerpflichtige Verkaufserlöse.

Prokon-Kommanditisten, die der Rückabwicklung ihrer Einlagen nicht ausdrücklich zugestimmt haben, haben nun nach dem Urteil bis Ende 2012 die Chance, das Unternehmen vor Gericht auf Schadenersatz möglicherweise in Millionenhöhe zu verklagen.

21 Dec 2011

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Tarik Ahmia

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