taz.de -- Koalition streitet über Terrorbekämpfung: Schaukampf um Antiterrorgesetze

Die Koalition streitet über die Verlängerung von Regelungen, die Terror bekämpfen sollen. Doch die meisten Gesetze, die seit 2001 beschlossen wurden, gelten dauerhaft - und der Rest ist harmlos.

Bild: Bei der Debatte um die Anti-Terror-Gesetze geht es auch um die Befugnisse der Polizei

FREIBURG taz | Nur ein kleiner Teil der Antiterrorgesetze, die seit 2001 beschlossen wurden, läuft demnächst aus und muss verlängert werden. Alle wichtigen Antiterrorgesetze wurden einst dauerhaft beschlossen und sind deshalb auch nicht Gegenstand der Koalitionsdebatte.

Deshalb ist zum Beispiel für folgende Gesetze keine Verlängerung erforderlich:

Die Verlängerungsdiskussion bezieht sich nur auf das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das 2002 beschlossen, 2006 verlängert wurde und am 11. Januar 2012 ausläuft.

Im Wesentlichen geht es bei dem Gesetz, das viele andere Gesetze geändert hat, um folgende Befugnisse:

Es geht also um Regelungen, bei denen man sich wundert, dass sie erst nach 2001 eingeführt wurden und nicht schon früher. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) schlägt nun vor, dass diese Befugnisse nicht nur verlängert werden, sondern künftig dauerhaft gelten sollen. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten des Rechtsprofessors Heinrich Amadeus Wolff, der die Entfristung empfahl. Er war gemeinsam von Innen- und Justizministerium mit der Evaluierung betraut worden.

Außerdem will Friedrich das Terrorbekämpfungsgesetz in mehreren Punkten verschärfen. So sollen Unternehmen, die Fragen der Geheimdienste nicht beantworten, künftig ein Bußgeld bezahlen. Außerdem sollen die Nachrichtendienste bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nachfragen können, welche Konten ein Verdächtiger überhaupt hat.

Einen ersten Gesetzentwurf hat Friedrich "Rechtsschutzstärkungsgesetz" genannt, weil er auf Vorschlag von Wolff auch die Kontrolle der Geheimdienste durch parlamentarische Gremien etwas verbessern wollte.

Bis zum Sommer wollen CDU/CSU und FDP nun versuchen, einen Entwurf zu erarbeiten. Angesichts der eher drittrangigen Inhalte sollte das gut möglich sein. Dass derzeit so heftig diskutiert wird, zeigt, dass es vor allem um symbolische Politik geht. So ist die Debatte über das Terrorbekämpfungsgesetz eng mit der über die Vorratsdatenspeicherung verknüpft, obwohl diese laut Polizei auch zur Bekämpfung von Kinderpornografie und anderen nichtterroristischen Straftaten eingesetzt werden soll.

Die Vorratsspeicherung beruht auf einer EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzen muss. Die Union drängt darauf, während die FDP dies so lange wie möglich verhindern will. Derzeit gibt es in Deutschland keine Vorratsspeicherung, weil das Verfassungsgericht im März 2010 die Umsetzung der großen Koalition beanstandet hat.

2 May 2011

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Christian Rath

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