taz.de -- Kündigung im Öffentlichen Dienst: Gerichtssache NPDler-Rauswurf
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über die Klage eines rechtsgerichteten Angestellten. Baden-Württemberg sieht durch ihn das "Ansehen der Finanzverwaltung" bedroht.
Bild: Dürfen Rechte in der öffentlichen Verwaltung arbeiten? NPD-Demo in Bremen
FREIBURG taz | Reicht eine aktive NPD-Mitgliedschaft, um einem Angestellten im öffentlichen Dienst zu kündigen? Das entscheidet am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Konkret geht es um den NPD-Aktivisten L., der seit 2003 bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in der Druckerei arbeitet. 2007 machte der Verfassungsschutz den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass L. aktives NPD-Mitglied sei. Er leite Veranstaltungen und verschicke im Namen der örtlichen NPD Rundbriefe, so der Geheimdienst.
Das Land kündigte L. daraufhin fristlos und sicherheitshalber auch noch fristgemäß. Die NPD sei eine verfassungsfeindliche Partei, hieß es zur Begründung, die Beschäftigung L.s beschädige das "Ansehen der Finanzverwaltung". L. klagte gegen die Kündigung. Er habe seine Arbeit "unpolitisch und korrekt" erledigt. Dafür habe er stets positive Beurteilungen erhalten. Er stehe voll zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und lehne Neonazismus strikt ab.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) erklärte im Juni 2009 die Kündigungen für unwirksam. Bei einem Angestellten könne nicht die gleiche Verfassungstreue wie bei einem Beamten verlangt werden. Dies würde sonst die Grundrechte der Beschäftigen unnötig einschränken. Es komme deshalb nur auf die Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes an, so das LAG und stützte sich dabei auf alte BAG-Urteile aus den 80er Jahren. Damals ging es um die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), doch kommt dies nun auch der NPD zugute. Bei einem Mitarbeiter der Druckerei reiche die aktive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei für eine Kündigung noch nicht aus.
Gegen dieses Urteil reichte das Land Baden-Württemberg Revision ein, über die das Bundesarbeitsgericht jetzt entscheiden wird. Derzeit ist L. von der Arbeit freigestellt und erneut gekündigt, weil er weiter für NPD aktiv war.
11 May 2011
AUTOREN
Christian Rath
ARTIKEL ZUM THEMA
Rechte Attacken in Greifswald: Neonazis greifen gezielt Linke an
In Greifswald kommt es vor einem NPD-Aufmarsch am 1. Mai zu Überfällen durch Rechte: Maskierte jagen die DGB-Jugend. In mehreren Städten gibt es Anti-Nazi-Demos.
Nach Neonazi-Angriff auf Migranten: Brandstifter im schwäbischen Idyll
Es sollte Steaks und Bier geben. Stattdessen setzte es Prügel und plötzlich brannte die Gartenlaube. Jetzt fragen Bürger und Opfer, warum die Tat nicht verhindert worden ist.
Urteil gegen NPD bestätigt: "Rückführungsbriefe" strafbar
Das Landgericht bestätigt ein Urteil gegen Funktionär Hähnel: Zehn Monate Haft auf Bewährung wegen Volksverhetzung.
Urteil des Landgerichts Freiburg: Angriff auf Antifa nicht staatsgefährdend
Ein Neonazi besorgt sich im Internet kiloweise Chemikalien und andere Zutaten zum Bombenbau, soll dafür aber nicht bestraft werden. Die Antifa ist empört.