taz.de -- Anhörung zur Funkzellenabfrage: Wie viel Ausspähen ist erlaubt?

Ein Jahr nach dem Handydaten-Skandal in Dresden streiten Experten im Bundestag über die Rechtmäßigkeit der massenhaften Daten-Sammlung.

Bild: Hat scheinbar nichts vor den Kollegen zu verbergen: Polizistin bei einer Demo in Kreuzberg

Der Streit über die massenhafte Sammlung von Handydaten durch die Polizei geht weiter. Am Mittwoch sprach der Rechtsausschuss des Bundestages mit Sachverständigen über das Thema.

Die vier geladenen Staatsanwälte waren geschlossen der Ansicht, dass die geltenden Gesetze reichten, um sogenannte Funkzellenabfragen zu rechtfertigen. Andere Experten hielten Gesetzesänderungen jedoch für notwendig, um die Grundrechte der Bürger nicht durch die Abfrage der Handy-Daten zu gefährden.

Der Rechtsausschuss befasst sich momentan mit zwei Gesetzesentwürfen, die im Herbst vergangenen Jahres von den Grünen beziehungsweise den Linken eingebracht wurden. Während der Entwurf der Grünen vorsieht, die Funkzellenabfrage einzuschränken, wollen sie die Linken ganz abschaffen.

Mit ihren Entwürfen reagierten die beiden Parteien auf den von der taz im vergangenen Jahr aufgedeckten Handydaten-Skandal in Dresden. Während der dortigen Proteste am 13. und 19. Februar wurden über eine Million Handy-Verbindungsdaten von mehr als 330.000 Demonstranten, Anwohnern, Journalisten und Politikern erfasst und gespeichert.

"Gegenüber der heutigen Rechtslage sind keine weiteren Beschränkungen der Funkzellenabfrage erforderlich", resümierte der Göttinger Oberstaatsanwalt Stefan Studenroth am Ende seines Vortrags. Die bestehenden Regelungen böten genug Schutz für die Betroffenen. Seine Staatsanwalts-Kollegen kamen zu ähnlichen Schlussfolgerungen.

Freiheit vor Abfragen auf Demos

Sowohl Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, als auch Anwalt Johannes Eisenberg gaben den Parlamentariern andere Empfehlungen. Buermeyer sieht unter anderem die Funkzellenabfrage bei Demonstrationen kritisch. Das Grundgesetz gewährleiste hier auch die Freiheit von staatlicher Datensammlung,

Eisenberg, der auch die taz bei Rechtsstreitigkeiten vertritt, bezeichnete den massenhaften Handydaten-Abruf als "einen verdachtslosen Grundrechtseingriff mit großer Streuweite". Einen wirksamen Schutz für die Grundrechte verspreche daher der Gesetzentwurf der Links-Fraktion – die komplette Abschaffung der Funkzellenabfrage.

8 Feb 2012

AUTOREN

Sebastian Fischer

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