taz.de -- Ablehnung des Eilantrags: NSU-Prozess ohne Video

Der Eilantrag zur Videoübertragung des NSU-Prozesses wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Pressefreiheit gibt keinen Anspruch auf Prozessteilhabe.

Bild: Das Verfassungsgericht habe nicht zu überprüfen, ob die „beste Verteilmodalität“ gewählt wurde, sagt es selbst.

KARLSRUHE/BERLIN Das Bundesverfassungsgericht (BVG) ordnet keine Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen anderen Gerichtssaal an. Am späten Mittwochnachmittag wurde ein entsprechender Eilantrag abgelehnt.

Geklagt hatte Ernst Fricke, ein Rechtsanwalt und Hochschullehrer, der für die Landshuter Rundschau berichten wollte. Ihm müsse entweder ein Platz im Gerichtssaal eingeräumt werden, forderte Fricke, oder in einem Nebenraum, in den das Geschehen übertragen wird.

Doch das Verfassungsgericht lehnte den Antrag nun ab. „Ein Anspruch auf Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal des Gerichts lässt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz nicht herleiten“, heißt es in dem Beschluss. Mit anderen Worten: Die Pressefreiheit gibt keinen Anspruch auf Teilhabe am NSU-Prozess.

Auch gegen das vom Oberlandesgericht München gewählte Losverfahren hat Karlsruhe keine Bedenken. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze habe der Vorsitzende Richter einen „erheblichen Ermessensspielraum“. Das Verfassungsgericht habe nicht zu überprüfen, ob die „beste Verteilmodalität“ gewählt wurde.

Der Antrag des freien Journalisten

Noch nicht entschieden hat Karlsruhe über den Antrag des freien Journalisten Martin Lejeune. Er hatte beim ersten Akkreditierungsverfahren im März einen sicheren Platz im NSU-Prozess ergattert, verlor diesen aber wieder, weil er letzte Woche nicht ausgelost wurde.

Die taz behält sich weiterhin vor, gegen die Platzvergabe beim Münchner NSU-Prozess zu klagen. Gleichzeitig bemühe man sich, eine andere Lösung zu finden, um die Berichterstattung zu gewährleisten, so [1][taz-Chefredakteurin] Ines Pohl.

Das Münchner OLG räumte derweil für die Auslosung am Montag Fehler ein und kündigte die Nachauslosung eines Sitzplatzes an. Der Prozess soll am Montag beginnen.

1 May 2013

[1] http://blogs.taz.de/hausblog/2013/05/01/presseplatze-beim-nsu-prozess-warum-wir-notfalls-klagen/

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

NSU-Prozess

Videoaufnahme

Bundesverfassungsgericht

Schwerpunkt Pressefreiheit

Urteil

ARTIKEL ZUM THEMA

NSU-Richter Manfred Götzl: Ein kompromissloser Choleriker

Am Montag beginnt der NSU-Prozess. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hat bereits vorher für jede Menge Chaos gesorgt.

Ein Prozess in der Provinz: Wo fängt rechts an?

Tobias M. mag keine Leute, die von Sozialhilfe leben und trotzdem einen Flachbildfernseher haben. Also zündelt er vor einem Haus, in dem Migranten wohnen.

Losverfahren beim NSU-Prozess: Freier Journalist erhält Presseplatz

Der freie Journalist des Blogs „Das ZOB“, Oliver Renn, hat am Donnerstag im zweiten Anlauf einen der 50 festen Presseplätze für den NSU-Prozess erhalten.

Gutachten zu Video beim NSU-Prozess: Türen zu, Bildschirm schwarz

Karlsruhe weist die Klage auf einen Journalistenplatz im NSU-Prozess ab. Rechtsexperten des Bundestages halten eine Videoübertragung des NSU-Prozesses für unzulässig.

Berliner Polizei und NSU: Türkische Namen für Neonazi-V-Leute

V-Männer mit Kontakten zum NSU sollen von der Berliner Polizei mit türkischen Decknamen geführt worden sein, berichtet die Zeitung Hürriyet.

NSU-Prozess in München: Presseplatz wird nachverlost

Es gibt neue Pannen bei der Medienplatzvergabe beim NSU-Prozess. Auch der große Platztausch hat bereits begonnen. Ein Staatsrechtler äußert heftige Kritik.

Kommentar Presseplätze im NSU-Prozess: Die Zufallspolitik der Tombola

Die Verlierer mosern jetzt zwar, dass auch das Losververfahren Mist sei. Doch auf jeden Fall ist es besser als das, was das Oberlandesgericht bisher geboten hat.

Videoübertragung des NSU-Prozesses: Nebenkläger stellt neuen Antrag

Im NSU-Prozess will ein Nebenkläger die Frage einer Videoübertragung zum Gegenstand machen. Er stellt den neuen Antrag zu Beginn der Hauptverhandlung.

NSU-Prozess in München: Keine Videoübertragung

Aus dem Saal des Oberlandesgerichts wird es keine Übertragung geben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Nebenkläger nicht angenommen.

Proxied content from gemini://taz.de/%215068238 (external content)

Gemini request details:

Original URL
gemini://taz.de/%215068238
Status code
Success
Meta
text/gemini;lang=de
Proxied by
kineto

Be advised that no attempt was made to verify the remote SSL certificate.