taz.de -- Unterricht für Zeugen Jehovas: Schwarze Magie für alle
Schlechte Nachrichten für die Zeugen: Ihre Kinder müssen sich die Preußler-Verfilmung „Krabat“ im Schulunterricht anschauen.
Bild: Dieser furchterregende Anblick bleibt auch Tim T. nicht erspart: Szenenbild aus dem „Krabat“.
LEIPZIG taz | Auch auf die religiösen Besonderheiten der Zeugen Jehovas müssen Schulen nur „ausnahmsweise“ Rücksicht nehmen. In einer zweiten Entscheidung lehnte es das Bundesverwaltungsgericht ab, einen Schüler vom Unterricht zu befreien, wenn sich dieser mit „Spiritismus“ und “schwarzer Magie“ beschäftigt.
Konkret ging es um einen Fall in Bocholt. Tim T. besuchte die 7. Klasse eines Gymnasiums, als dort das Jugendbuch „Krabat“ von Otfried Preußler behandelt wurde. Im Buch wird ein Waisenjunge zum Zauberlehrling, sagt sich dann aber von der dunklen Magie los. Als die Klasse gemeinsam die Verfilmung des Buches anschaute, weigerte sich Tim T. teilzunehmen.
Seine Eltern, Zeugen Jehovas, argumentierten, dass der Film Szenen von „schwarzer Magie“ enthalte. Diese anzuschauen sei für Jehovas Zeugen genauso verboten wie die Teilnahme an derartigen Praktiken. Beim Oberverwaltungsgericht Münster hatten Tim T. und seine Eltern Erfolg. Hier liege ein unauflösbarer Gewissenskonflikt vor, der Junge hätte von der Filmvorführung befreit werden müssen.
Gegen diese Entscheidung war das Land Nordrhein-Westfalen in Revision gegangen. Ein Vertreter des Schulministeriums erklärte: „Es kann nicht sein, dass man Unterrichtsinhalte einfach abwählen kann.“ Er betonte, dass die Schule einen Integrationsauftrag habe, der Unterricht könne sich nicht auf den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ beschränken.
Elternanwalt Armin Pikl entgegnete, die Schule habe auch einen Toleranzauftrag gegenüber Minderheiten. Die Zeugen Jehovas seien auch tolerant, sie akzeptierten die Schulpflicht, den Sexualunterricht und die Vermittlung der Evolutionstheorie, auch wenn sie andere Vorstellungen hätten. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte im konkreten Fall dennoch einen Anspruch auf Befreiung ab.
Eine Entscheidung müsse „verallgemeinerungsfähig“ sein, erklärte der Vorsitzende Richter Werner Neumann, sonst würde der gemeinsame Bildungsauftrag unterlaufen.
Im Fall des „Krabat“-Films sei das religiöse Erziehungsrecht der Eltern nur leicht eingeschränkt worden. Weder habe die Schule „schwarze Magie“ praktiziert noch habe sie dafür geworben. Deshalb habe der staatliche Erziehungsauftrag hier Vorrang. (Az.: 6 C 12.12)
12 Sep 2013
AUTOREN
Christian Rath
Religion
Schule
Unterricht
Zeugen Jehovas
Preußler
ARTIKEL ZUM THEMA
Neues vom Räuber Hotzenplotz: Die Überwindung der Krabat-Krise
Im Nachlass Otfried Preußlers ist ein unbekanntes Räuber-Hotzenplotz-Theaterstück aufgetaucht. Eine veränderte Fassung erscheint nun als Buch.
CSU-Politiker zu Schwimmunterricht: „Das gehört zum Bildungskanon“
Michael Frieser will eine bessere Schwimmausbildung, nicht nur für Muslime. Er glaubt, dass hier mehr integriert wird, als in gemeinsamen Religionsunterricht.
Kommentar Burkini-Urteil: Im Zweifel für den Kompromiss
Schulpflicht wiegt schwerer als Religionsfreiheit, urteilt ein Gericht. Doch es nützt nichts, auf eine abstrakte Leitkultur zu pochen. Schulen sollten flexibel bleiben.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Asmae muss schwimmen gehen
Eine 13-jährige Muslimin scheitert vor Gericht mit dem Versuch, sich vom Schwimmunterricht befreien zu lassen. Ein Ganzkörperanzug sei zumutbar.
RELIGIONSFREIHEIT: Jehovas Klagen
Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.