taz.de -- Schnüffelprogramm der NSA: Das Ringen der Richter
Ein US-Bundesrichter stuft die NSA-Überwachung als legal ein. Zuvor hatte ein Kollege das Spähprogramm als vermutlich verfassungswidrig bezeichnet.
Bild: Juristisch in Ordnung oder doch nicht legal? Die Überwachungspraxis der NSA beschäftigt die Gerichte in den USA
NEW YORK ap | Der Streit um die Überwachungspraktiken der NSA entwickelt sich zum juristischen Tauziehen: Ein Bundesrichter hat das massive Abschöpfen von Telefondaten Millionen Amerikaner als legal eingestuft. Das Vorgehen sei im Kampf gegen den Terrorismus unabdingbar, erklärte William Pauley am Freitag in New York. Erst vor einigen Tagen war sein Kollege Richard Leon in Washington zum Schluss gekommen, dass das Programm mit Blick auf das Verbot ungerechtfertigter Durchsuchungen vermutlich verfassungswidrig sei.
Nun müssen sich voraussichtlich Berufungsgerichte mit der heiklen Gratwanderung befassen, die der Debatte um die Datensammlungen der NSA zugrunde liegt: Trägt das Programm des Geheimdiensts zur Wahrung der nationalen Sicherheit bei oder stellt es einen Verstoß gegen die verfassungsgemäßen Bürgerreichte dar?
Anlass des jüngsten Urteils war eine Klage der Organisation //www.aclu.org/:American Civil Liberties Union (ACLU) als Reaktion auf die Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden.
Bundesrichter Pauley lehnte die Klage am Freitag ab und verwies in der Begründung auf den 11. September. Das Überwachungsprogramm sei eine nötige Ausweitung der Schritte, die nach dem Terroranschlägen im Jahr 2001 ergriffen worden seien. Es ermögliche der Regierung, bruchstückhafte und flüchtige Informationen zu verbinden und „stelle so einen Gegenpol“ zur Nutzung von Technologien durch Al-Kaida dar, die weltweit aus der Entfernung Terrorangriffe plane, erklärte Pauley.
Justizministerium zufrieden
Die massenhafte Sammlung von Telefondaten „erhöht signifikant die Möglichkeiten der NSA, die feinsten Spuren von Personen aufzuspüren, die mit ausländischen Terrororganisationen zu tun“ hätten. „Mit all den Metadaten bewaffnet, kann die NSA so Verbindungen herstellen, die sie sonst nie finden würde“, fügte er hinzu.
Zugleich räumte er ein, dass ein derartiges Programm bei fehlender Kontrolle „die zivilen Rechte jedes Bürgers gefährdet“. Es sei Aufgabe der exekutiven und gesetzgebenden Gewalten, zu entscheiden, ob es verwendet werden solle.
Ein Sprecher des Justizministeriums zeigte sich zufrieden mit dem Urteil vom Freitag. Ein Anwalt der abgewiesenen Organisation ACLU reagierte mit Enttäuschung. Die Gruppe kündigte an, nun vor das Berufungsgericht in Manhattan ziehen zu wollen.
28 Dec 2013
USA
NSA
Schwerpunkt Überwachung
Spähprogramm
Edward Snowden
Gericht
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