taz.de -- Verlagsinhalte auf Google: Heulen um die Schnipsel

Zuerst beklagen sich die Verlage, dass Google ihre Inhalte kostenlos nutzt. Jetzt beschweren sie sich, dass Google die Inhalte gar nicht mehr nutzt.

Bild: Schnipsel (engl. Snippets) auf dem Boden.

BERLIN taz | Die Großverlage jammern. Denn Google [1][will ab nächster Woche] nur noch die Überschriften und Links der Texte und nicht mehr ihre Textausrisse (Snippets) und Vorschaubilder zeigen. Ohne diese erscheinen die Ergebnisse weniger attraktiv, die Folge: weniger Klickzahlen und somit weniger Geld für die Verlage. Deshalb gehen die Medienhäuser erneut auf die Barrikaden.

„Google diskriminiert die Verleger“, erklärt die VG Media, die Gema der Presseverleger, in einer Mitteilung. Sie vertritt überwiegend Verlagsriesen wie Axel Springer, Burda, Funke, Madsack, oder DuMont Schauberg. Die sagen: „Google missbrauche seine Marktmacht von 93 Prozent zulasten der Presseverleger“.

Laut [2][dem 2013 erlassenen Leistungsschutzgesetz] hat ausschließlich der Verleger das Recht seine journalistischen Inhalte für gewerbliche Zwecke zugänglich zu machen. Das Recht kann jedoch übertragen werden, besagt das Gesetz – für Geld, sagt VG Media. Die Vertretungsgesellschaft verlangt bis zu elf Prozent der Umsätze, die Google mit der Zugänglichmachung der Ausschnitte einnimmt, doch das lehnt Google ab.

Nach erfolglosen Beschwerden der VG Media beim Bundeskartellamt, für die das Bundeskartellamt Ende August keine hinreichenden Ansatzpunkte sah, entschließt sich Google nun zu dem Schritt, die Textausrisse der Verlage, die das Leistungsschutzgesetz einfordern, auszublenden. Nicht nur in der Google-Suche, auch bei Google News.

Schlecht geht es den Großverlagen jedoch nicht. Erst im September sagte Axel-Springer-Konzern-Chef Mathias Döpfner künftig sei ein bereinigter Gewinn von einer Milliarde Euro „absolut möglich“. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen lag 2013 nach eigenen Angaben bei rund 454 Millionen Euro.

Trotzdem heult die VG Media in der Pressemitteilung: Google wolle das Leistungsschutzrecht auf eine „kartellrechtswidrige Weise“ vereiteln. „Keiner der bei der VG Media organisierten Verlage hat Google dazu aufgefordert, die verlegerischen Inhalte auf irgendeiner der Google-Oberflächen nicht mehr anzuzeigen.“ Sprich: Ihr sollt nicht nur für uns Werbung machen, sondern uns auch noch dafür bezahlen.

2 Oct 2014

[1] http://www.taz.de/Zeitungsverlage-vs-Google/!146944/

[2] http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/Urheberr_Presseverlage_Leistungsschutzrecht/bgbl.pdf;jsessionid=0660A795CF53918D39A6B20E6B10A7F7.2_cid354?__blob=publicationFile

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Svenja Bednarczyk

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