taz.de -- Google verschiebt Snippetplan: Verlage bitten ganz lieb
Google wollte nur noch Überschriften und Links von Axel Springer, Burda und Co. zeigen. Doch die Verlage baten um Aufschub und wurden von Google erhört.
Bild: Analoge Snippets: die Textankündiger auf der Seite 1 der Springer-Zeitungen.
BERLIN dpa/taz | Google zeigt die Online-Inhalte einiger Verlage etwas länger als geplant ausführlich in seinen Suchergebnissen an. Die Umstellung, bei der Online-Artikel von Verlagen in der VG Media bei der Google-Suche nur [1][noch mit einer verlinkten Überschrift angezeigt werden sollen], ist nun ab dem 23. Oktober vorgesehen – und damit zwei Wochen später als geplant.
Damit kommt die Suchmaschine im Streit um die Bezahlung von Textauszügen im Internet nach dem Leistungsschutzrecht einer Bitte der Verlage nach, die von der VG Media vertreten werden. Ursprünglich wollte Google Textanrisse und Vorschaubilder dieser Verlage [2][seit dem 9. Oktober nicht mehr anzeigen].
„Inzwischen haben uns die in der VG Media organisierten Verlage gebeten, die angekündigte Umstellung etwas zu verschieben“, erklärte Google [3][//plus.google.com/+GoogleDeutschland/posts/cXcUEkaAjcm:auf Google+]. Und „Wir haben diesem Wunsch entsprochen“. Die VG Media erklärte am Freitag, dass Googles Ankündigungen „tatsächliche und rechtliche Bewertungen erfordern“, die die meisten Verlage so schnell nicht hätten vornehmen können. Daher habe man um die Fristverlängerung gebeten.
Betroffen sind 170 Verleger-Websites in Deutschland, darunter Angebote von Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg. Außerdem stehen 20 Sites von TV-Sendern sowie 59 Angebote von Hörfunkstationen auf der Liste der Verwertungsgesellschaft VG Media, die gegen Google vorgehen.
Kurz nach Google Ankündigung am 1. Oktober, [4][reagierte die VG Media empört] und beschuldigte Google, es „missbrauche seine Marktmacht von 93 Prozent zulasten der Presseverleger“. Google diskriminiere die Verleger. Hintergrund ist der Streit um das Leistungsschutzrecht. Danach können Verlage eine Lizenzgebühr verlangen, wenn ihre Inhalte im Internet verwendet werden. Einzelne Wörter sind davon allerdings ausgenommen.
10 Oct 2014
LINKS
[1] http://www.taz.de/Verlagsinhalte-auf-Google/!147013/
[2] http://google-produkte.blogspot.de/2014/10/news-zu-news-bei-google.html
[3] http://https
[4] http://www.taz.de/Verlagsinhalte-auf-Google/!147013/
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