taz.de -- Kommentar Urteil Richterbesoldung: Richter schützen Richter
Die Karlsruher Entscheidung zu den Richtergehältern ist mehr als ein Nischenurteil. Es ist eine Blaupause für die Beamtenbesoldung.
Bild: Andreas Voßkuhle bei der Verkündigung des Urteils zur Richterbesoldung
Auf den ersten Blick geht es um ein Spezial-Urteil für eine relativ kleine – aber durchaus wichtige – Berufsgruppe. Richter und Staatsanwälte dürfen nicht von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt werden. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Urteil hat aber nicht nur für die 25.000 Richter und Staatsanwälte große Bedeutung. Es ist vielmehr die Blaupause für die bald erfolgende Karlsruher Entscheidung zur Besoldung der rund 1,7 Millionen Beamten in Deutschland. Und spätestens dann geht es auch um die Frage, wie die meist klammen Bundesländer die Schuldenbremse des Grundgesetzes überhaupt einhalten können.
Dass die Verfassungsrichter eine Mindestbesoldung der Richter und Beamten sichern, ist konsequent. Da diese nicht streiken dürfen, ist die gerichtliche Entscheidung eine angemessene Alternative - auch wenn dann notgedrungen Richter über Richter urteilen.
Die Bindung der Besoldung an die allgemeine Lohnentwicklung ist ebenfalls sinnvoll. Es geht hier nicht um Privilegien für Staatsdiener, sondern um die Vermeidung von Sonderopfern. Es wäre nicht gut für die Demokratie, wenn Richter und andere Staatsbedienstete den Eindruck bekommen, die Politik kümmere sich nicht um ihre Interessen und nutze sie aus.
Am Ende wird die neue Karlsruher Rechtsprechung dazu führen, dass die Einkommen der Richter und Beamten auch mit Blick auf die Schuldenbremse zumindest vor massiven Einbußen geschützt werden. In der Folge werden die Länder dann wohl die Zahl der Richter und Beamten reduzieren müssen. Ob das dann zu noch mehr Arbeitsstress, schlechterer Pflichterfüllung oder dem Verzicht auf staatliche Aufgaben führt, wird eine der großen Debatten der kommenden Jahre sein.
5 May 2015
AUTOREN
Christian Rath
Urteil
Richter
Staatsanwalt
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