taz.de -- Gift in Spielzeug: Toxischer Kinderspaß

Von der EU verbotene Schadstoffe finden sich zum Beispiel in Plastikpuppen. Grund ist laut BUND die mangelnde Kontrollierbarkeit des digitalen Handels.
Bild: Lecker Plastikspielzeug, hoffentlich ohne Gift

Berlin taz | Teils sind es krebserregende Chemikalien, teils potenziell fortpflanzungsschädigende Weichmacher: Trotz EU-Verboten enthält Kinderspielzeug immer wieder Schadstoffe. Das zeigt eine aktuelle Marktrecherche des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Die Kontrollen würden vor allem beim Onlinehandel versagen, kritisiert der Umweltverband.

Laut BUND schlug das „EU Safety Gate“ – das EU-Schnellwarnsystem für unsichere Produkte – 2022 bei über 200 Spielzeugen an, vor allem bei Plastikpuppen, Spielzeugschleim und aufblasbaren Weichplastikteilen. [1][In Spielzeugschleim etwa wurde häufig eine zu hohe Menge an Bor gefunden]. Das Halbmetall kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und Entwicklungsstörungen hervorrufen. Insgesamt stammten 90 Prozent der schadstoffhaltigen Spielwaren aus China.

Die EU-Gesetze böten nicht genügend Schutz vor giftigen Spielwaren, weil die Behörden dem boomenden Onlinemarkt nicht hinterherkämen, kritisierte BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock: „Der Internethandel wird leider noch nicht vergleichbar mit dem stationären Handel überprüft.“ [2][So seien Plattformbetreiber nicht verpflichtet, Überwachungsbehörden Stichproben zur Verfügung zu stellen], um Produkte ihrer Anbieter zu überprüfen. Amazon, Ebay oder Alibaba könnten Schutzvorschriften deshalb legal umgehen, ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen.

Verbände fordern eine bessere Kontrolle

Ein weiterer Punkt sei, dass sich die deutschen Überwachungsbehörden auf Länderebene nicht ausreichend abstimmen würden. Der BUND fordert deshalb gesetzliche Vorgaben für Produktkontrollen, Sanktionen, eine bessere Ausstattung der Überwachungsbehörden und eine länderübergreifende Zusammenarbeit.

Auch Ulrich Brobeil, Geschäftsführer des Deutschen Verbands der Spielwarenindustrie, sieht das „unkontrollierte Treiben auf Online-Marktplätzen“ kritisch. Spielwaren seien das am stärksten reglementierte Konsumgut in der EU, es brauche aber weitere Änderungen. Das [3][Gesetz über digitale Dienste und Märkte], das EU-weit ab 2024 gelten soll, sei ein Schritt in die richtige Richtung. Ob es reicht, bleibe abzuwarten.

25 Jul 2023

LINKS

[1] https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/toxfox-check-giftiges-spielzeug/
[2] https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/rechtsgutachten-onlinehandel/
[3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/europa/eu-regeln-online-plattformen-1829232

AUTOREN

Hanna Koban

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