taz.de -- Gesetzentwurf zur DNA-Fahndung: Mit Haut und Haaren

Ermittler sollen durch DNA-Analyse Haut- und Haarfarbe von Tätern feststellen dürfen. In dem Entwurf heißt es, der Eingriff ins Persönlichkeitsrecht sei „verhältnismäßig“.
Bild: Chromosomen unter dem Mikroskop: Wozu darf man die darin enthaltene DNA verwenden?

Berlin afp | Die Polizei soll künftig über DNA-Spuren die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe das Justizministerium vorgelegt und zur Abstimmung an die anderen Ministerien gegeben, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.

„Der Änderungsvorschlag soll die wissenschaftlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mögliche [1][Bestimmung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters] des Spurenlegers erlauben“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Diese Erkenntnisse seien „grundsätzlich geeignet, die Ermittlungen voranzubringen und den wahren Sachverhalt aufzuklären“.

Die Erweiterung der DNA-Fahndung stelle zwar einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar“, heißt es laut den Funke-Zeitungen in dem Referentenentwurf. Dieser sei aber „in der konkreten Ausgestaltung verhältnismäßig“.

Keine „biogeografische“ Auswertung

Bisher ist nur die Erfassung des Geschlechts durch einen DNA-Test möglich. Zudem können Ermittler einen sogenannten DNA-Abgleich machen. Entdecken Polizisten an einem Tatort eine DNA-Spur – etwa Haare, Hautschuppen oder Bluttropfen – können sie in einer Datenbank erkennen, ob der mutmaßliche Täter schon polizeilich mit seiner DNA erfasst ist.

Weiterhin nicht erlaubt bleibt laut Entwurf die Auswertung der „biogeografische Herkunft“ eines gesuchten und unbekannten mutmaßlichen Täters. So ist zwar medizinisch per DNA-Test auch möglich, die „geografische Herkunft“ einer unbekannten Person zu ermitteln. Rechtlich solle dieses Instrument den Ermittlern jedoch nicht an die Hand gegeben werden, schreiben die Funke-Zeitungen.

Das Justizministerium hebt demnach im Gesetzentwurf hervor, dass „die DNA-Untersuchung selbst nicht spezifisch gegen eine bestimmte Personengruppe oder Minderheit gerichtet und damit an sich nicht diskriminierend“ sei. Bei den „Folgemaßnahmen“ müsse allerdings beachtet werden, „dass es in Fällen der möglichen Zuordnung der Spur zu Angehörigen einer Minderheit nicht zu einem Missbrauch dieses Umstandes im Sinne rassistischer Stimmungsmache oder Hetze kommen darf“.

1 Aug 2019

LINKS

[1] /Ausweitung-von-DNA-Tests-bei-Straftaten/!5418884

TAGS

DNA-Test
Fahndung
Justizministerium
Persönlichkeitsrecht
Kriminalität
DNA-Test
DNA-Test
Kriminalität
DNA
DNA-Test

ARTIKEL ZUM THEMA

DNA-Analyse für die Strafverfolgung: Stigmatisierung verbieten

Erweiterte DNA-Analysen sollte man nicht pauschal verurteilen. Aber ihre Zuverlässigkeit müsste erstmal sichergestellt werden.

Erweiterte DNA-Fahndung: Hat auch nichts gebracht

Um den „Allgäuer Triebtäter“ zu fassen, ermittelten bayerische Beamte deren wahrscheinliche Augen- und Haarfarbe. Ohne Erfolg.

Molekularbiologin über DNA-Fahndung: Es geht nicht um „helle Haut“

Die Molekularbiologin Isabelle Bartram warnt vor Racial Profiling und anderen Gefahren der erweiterten DNA-Analyse.

DNA-Spuren an Tatorten: Mit Haut, Herkunft und Haar

Im Bund soll die erweiterte DNA-Analyse eingeführt werden. Doch die Hinweise auf Haar- und Hautfarbe des Täters sind nicht ganz präzise.

Ausweitung von DNA-Tests bei Straftaten: Der genetische Augenzeuge

Die DNA verrät, ob ein Täter blond ist oder weiße Haut hat. Dieses Fahndungsinstrument ist in Deutschland noch tabu, doch das soll sich ändern.

Kommentar Ermittlungspanne Heilbronn: Blindes Vertrauen in die Technik

Die Ermittlungspanne beim "Phantom von Heilbronn" zeigt: DNA-Spuren sind lange nicht so verlässlich wie es scheint. Die Polizei darf sich nicht auf der Sicherheit der Methode ausruhen.