taz.de -- Versammlungsrecht
Der Senat räumt ein, dass der „Palästina-Kongress“ im April hastig beendet wurde. Auch die Räumung der HU-Besetzung war laut Jurist fragwürdig.
Anwalt Michael Plöse hat die VeranstalterInnen des „Palästina-Kongresses“ beraten. Den Abbruch durch die Polizei hält er für nicht grundrechtskonform.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft will Kollektivhaftung bei Demos. Aktuell stehen sechs Linke vor Gericht, die beim G20-Gipfel dabei waren.
Ab Donnerstag stehen in Hamburg sechs Angeklagte vor Gericht wegen der G20-Proteste 2017. Bereits jetzt kritisieren sie die Staatsanwaltschaft.
Verbote propalästinensischer Demonstrationen dämmen Antisemitismus nicht ein. Denn der sitzt tief auch in der Mitte der Gesellschaft.
Für Freitag ist in Hamburg eine Nahost-Kundgebung untersagt, für Mittwoch eine weitere angemeldet. Vertreter der Opposition fordern auch dafür Verbot.
Wer sich unangekündigt in Braundschweig aus Protest auf die Straße klebt, muss mit Bußgeld rechnen. Jetzt wird gestritten, ob das rechtens ist.
Diskriminierende Personenkontrollen, harte Versammlungsgesetze: Amnesty kritisiert Deutschland. Die Ampel versucht, dagegenzusteuern.
19 Initiativen aus Lüneburg werfen dem dortigen Ordnungsamt vor, Versammlungen durch Auflagen und kurzfristige Änderungen zu erschweren.
Beim G20-Gipfel in Hamburg hat die Polizei eine Attac-Aktion in der Sperrzone verboten. Das war rechtswidrig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht.
NRW-Innenminister Reul will sein repressives Versammlungsgesetz beschließen lassen – gegen den Widerstand der Opposition.
In Hannover fühlen sich Aktivisten von Kontrollen und Auflagen schikaniert. Jetzt haben sie nicht genügend Nachtwachen. Droht die Räumung?
In NRW will die Landesregierung von CDU-Chef Armin Laschet das Versammlungsgesetz verschärfen. Gegen Kritik ging die Polizei am Samstag brutal vor.
Mehr Videoüberwachung, keine einheitlichen Klamotten, Personalienabfragen – Demonstrierende in NRW fürchten eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes.
Heranwachsende sollten sich für die bloße Teilnahme an einer G20-Demonstration verantworten. Nun ist das Rondenbarg-Verfahren geplatzt.
Protestierende klagen dagegen, dass die Polizei ihre Demo im April beendete. Die Staatsanwaltschaft erklärt verhängte Bußgelder nun für rechtswidrig.
Das von Rot-Rot-Grün entworfene Berliner Versammlungsgesetz kann und sollte noch verbessert werden.
Das Versammlungsrecht scheibenchenweise wieder einzuführen funktioniert nicht. Und es liefert Verschwörungsideologen unnötigerweise Argumente.
Auch in Zeiten von Corona müsse Protest möglich sein, meinen Grüne und Linke. Der Senat möge das bei der Neufassung der Verordnung berücksichtigen.
Die Corona-Regeln werden gelockert – aber was ist mit den Demonstrationen? Die Länder geben sich hier wortkarg oder bleiben bisweilen weiter streng.
Verbotene Demos sind verboten: Der russische Präsident offenbart in einem Interview interessante Ansichten zum internationalen Demonstrationsrecht.
In Hannover demonstrierte eine neue Initiative gegen das Vermummungsverbot. Einer der Aktivist*innen erzählt, warum.
Für den Staatsbesuch werden Teile der Stadt komplett gesperrt. Vom Protest soll der Autokrat nichts mitbekommen.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Da ein Zeuge fehlte, konnte die Verhandlung gegen einen Unterstützer des Kiezladens nicht stattfinden.
Udo Behrendes war im G20-Sonderausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft als Experte geladen. Er sieht Fehler von Polizei und Politik.
Die Revolutionäre 1.-Mai-Demo ist angekündigt, aber nicht angemeldet. Das ist kein Problem und zum Glück gibt sich auch der Senat entspannt.
Dominik B. feierte beim CSD, bis die Polizei ihn festnahm. Ein Richter sprach ihn frei: Die Polizei habe im Prozess ein schreckliches Bild abgegeben.
Thüringens Ministerpräsident Ramelow stellt in Frage, ob ein kommerzielles Treffen von Rechtsradikalen unter das Versammlungsrecht fällt – und erntet dafür Kritik.
Für Rechte und Linke darf es keine unterschiedlichen Regelungen geben. Es gibt nur ein Versammlungsrecht – und das ist auch gut so.
Das Grundgesetz schützt den, der mit einer Veranstaltung auf die öffentliche Meinungsbildung abzielt. Laut Gericht galt das auch für das Nazi-Konzert.
Nach dem Nazi-Konzert in Themar verlangt Thüringens Ministerpräsident, es müsse einfacher sein, solche Veranstaltungen zu verbieten.
Rot-Rot-Grün sollte mit einem liberalen Versammlungsgesetz ein Zeichen setzen, sagt Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linken.
Die blaue Zone, innerhalb derer während des Gipfels keine Demos stattfinden dürfen, kommt nun doch. Aber sie darf nicht so heißen.
Die rechte Regierung schränkt die Versammlungsfreiheit ein. Staat und Kirche sollen privilegiert sein, wenn sie Kundgebungen abhalten wollen.
Die Stadt Dresden darf Pegidachef Bachmann nicht pauschal als Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Das gibt das Versammlungsrecht nicht her.
Wegen Sicherheitsbedenken soll es auf dem Myfest deutlich weniger Stände und Bühnen geben als bisher.
Die Polizei erklärt sich für nicht zuständig, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg will kein Partyveranstalter sein.
Bei einer Demo nahm die Polizei massenhaft Leute präventiv in Gewahrsam. Für das Oberverwaltungsgericht ist das okay so.
Am Montagabend bleibt es ruhig in Dresden. Das Versammlungsverbot ist durchgesetzt, nur wenige verirren sich auf den Opernplatz und diskutieren mit der Polizei.