taz.de -- Intersexualität
Die intersexuelle Boxerin Imane Khelif hat Olympiagold gewonnen. Ihr glatter Durchmarsch durchs Turniers befeuert eine ohnehin schon unsachliche Debatte.
Handelt das IOC im Fall der vermutlich intersexuellen Boxerin Imane Khelif aus Algerien korrekt?
Die Algerierin Imane Khelif boxt sich unter den skeptischen Blicken der Weltöffentlichkeit weiter durchs olympische Turnier.
Im Bremer Suchthilfesystem soll dank neuer Leitlinien die Versorgung von Menschen aller Geschlechter verbessert werden. Zur Umsetzung fehlt das Geld.
Die Diskussion um Teilhabe von Transgendersportlerinnen spitzt sich zu. Der Schwimmverband hat die Regeln verschärft. Zu Recht?
Karolin Heckemeyer unterstützt die Läuferin Caster Semenya: Der Sport müsse sich von tradierten Vorstellungen lösen, fordert die Sportsoziolog*in.
Eltern nutzen kaum die Möglichkeit, ihre intersexuellen Kinder im Personenstandsregister als „divers“ eintragen zu lassen. Betroffenenverbände wundert das nicht.
Annet Negesa, Mittelstrecklerin aus Uganda, erhält endlich Asyl in Deutschland. Gegen den Leichtathletikverband erhebt sie schwere Vorwürfe.
Von Mietmutterschaft bis Sexismus in der Popmusik: Jana Reich veröffentlicht in ihrem Verlag Marta Press gesellschaftskritische Bücher.
Pat Nehls hat das Geschlecht aus dem Personenregister streichen lassen. Ein Gespräch über den Kampf um Anerkennung der eigenen Identität.
Das Schweizer Bundesgericht hat Semenya untersagt, bei der WM in Doha zu starten. Grund ist der Testosteronspiegel der Leichtathletin.
Geschlechterfragen werden bei der Fifa altbacken behandelt. Payoshni Mitra, Anwältin der Leichtathletin Caster Semenya, kritisiert das.
Die LGBTI*-Community kritisiert ein Reformvorhaben der Koalition scharf. Die Politik scheint zurückzurudern, aber ausgemacht ist das noch nicht.
Beharrlich setzt die Juristin Konstanze Plett sich für die Rechte intergeschlechtlich Geborener ein. Dafür erhält sie nun das Bundesverdienstkreuz.
Die „Witze“ der CDU-Chefin über Geschlechtervielfalt enthalten politische Botschaften. Diese will Kramp-Karrenbauer absichtlich senden.
Wenn Eltern von intergeschlechtlichen Kindern Hilfe benötigen, müssen sie nach Emden, Hamburg oder Lübeck fahren. Denn in Bremen gibt es keine Beratungsstelle.
Im südosttürkischen Dorf Akyurt und umliegenden Orten leben mehr als 20 intersexuelle Menschen. Auf ihnen lastet viel Druck.
Das Gesetz zur dritten Geschlechtsoption ist zu restriktiv: Er macht ärztliche Diagnosen zur Bedingung – und ist so selbst diskriminierend.
Trans* und Inter*-Organisationen lehnen den Gesetzentwurf des Innenministeriums ab. Es drohe eine „erneute Pathologisierung“, warnen sie.
Der Entwurf zur dritten Option ist zu restriktiv: Er macht medizinische Diagnosen zur Bedingung – und ist damit selbst diskriminierend.
Ein „drittes Geschlecht“ soll bald möglich sein – aber nur gegen ärztliches Attest. Inter und trans Aktivist*innen lehnen das ab.
Expert*innen fordern bei einer Anhörung in Hamburg ein Verbot für Operationen von Kindern mit abweichenden Geschlechtsmerkmalen.
Intersexuelle mussten sich in Ausweisen bislang als „männlich oder weiblich“ eintragen lassen. Vor Gericht setzte Vanja eine dritte Option durch.
Die Anerkennung eines „weiteren Geschlechts“ findet nicht überall Zuspruch. Die rechte Blase übertrifft sich mal wieder selbst.
Die Welt ist nicht binär, sondern divers: Das erkennt nun das Bundesverfassungsgericht an. Es füllt eine seit Jahren bestehende Leerstelle.
Die intersexuelle Person Vanja erreicht die Anerkennung eines „weiteren Geschlechts“. Der Bundestag hat bis Ende nächsten Jahres Zeit, das umzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht beschließt ein drittes Geschlecht im Geburtenregister. Die Entscheidung ist überfällig und füllt eine Leerstelle.
Athleten, die sich einer klaren geschlechtlichen Zuordnung entziehen, werden diskriminiert. Das muss sich ändern. Nur wie?
Leipzigs erstes feministisches Thaiboxstudio will Frauen einen Schutzraum bieten und offen für Trans- und Interpersonen sein. Ein Widerspruch?
Sie verletzen Menschenrechte. Trotzdem werden weiter Kinder operiert, deren Genitalien nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind.
Der Bundesgerichtshof lehnt das dritte Geschlecht ab, Wien ärgert Ankara und Homer Simpson, ein echter Demokrat, wirbt für Hillary Clinton.
Vanja findet, er*sie sei weder weiblich noch männlich – und zieht durch alle gerichtlichen Instanzen, um sich im Ausweis „inter/divers“ eintragen zu lassen.
Die Läuferinnen Caster Semenya und Dutee Chand werden in Rio starten. Aber die Anfeindungen sind so stark wie nie zuvor.
Der Bundesgerichtshof kennt nur zwei Geschlechter. Das bleibt weit hinter humanistischen Ansprüchen und wissenschaftlichen Empfehlungen zurück.
Der Bundesgerichtshof bleibt binär: Der Eintrag im Geburtenregister mit „inter“ oder „divers“ ist laut seiner Entscheidung weiterhin nicht möglich.
Michaela R. ist intersexuell. Nach einem langem Leidensweg mit falscher Aufklärung, Hormontherapie und OP hat sie nun vor Gericht einen Sieg errungen.
Die Grünen wollen künftig den Gender-Star nutzen, um niemanden sprachlich auszuschließen. Daran gibt es hämische Kritik – die nach hinten losgeht.
Ein französisches Gericht gab der Klage einer intersexuellen Person statt. Diese forderte die Änderung des Geschlechts in der Geburtsurkunde.
Der Landesaktionsplan Homophobie existiert bislang vor allem auf dem Papier. Derweil wird das Rat&Tat-Zentrum mehrmals Opfer von Angriffen
Deutlich erhöhte Testosteronwerte wirken nicht leistungssteigernd, sagt Hormonspezialist Stalla. Und die Sportverbände können keinen Gegenbeweis erbringen.
Intersexuellen Kindern sollen keine unumkehrbaren Operationen aufgezwungen werden. Das fordert der Europarat in einem Bericht.
Nicht Junge, nicht Mädchen, also operieren? In den USA raten immer mehr Expert_innen von einer übereilten Behandlung intersexueller Kinder ab.
In Celle hat das Oberlandesgericht die Klage einer intersexuellen Person abgewiesen. Sie wollte, dass in ihrer Geburtsurkunde als Geschlechtsmerkmal „inter“ steht.
Vanja, intersexuell, über das Fehlen einer dritten Option in amtlichen Dokumenten, dumme Sprüche, krasse Operationen und strukturelle Diskriminierung.
Die indische Sprinterin Dutee Chand hat zu viel Testosteron im Blut. Sie darf erst starten, wenn sie sich einer Hormonbehandlung unterzogen hat.
Ein zweigeschlechtlicher Mensch versucht, beim Standesamt den Geschlechtseintrag zu ändern. Die 25-jährige Person will „inter“ sein. Klappt das nicht, will sie klagen
Männlich oder weiblich? Intersexuelle dürfen das in der Geburtsurkunde offen lassen. Das ist ein guter Ansatz, aber kein Schutz vor Genitalangleichung.
Wenn das Geschlecht des Neugeborenen nicht eindeutig ist, müssen Eltern künftig nicht mehr entscheiden. Das geht Betroffenen nicht weit genug.
Intersexualität wird im geänderten Personenstandsgesetz nun auch berücksichtigt. Die Angabe im Geburtsregister kann künftig offen bleiben.
Im Namen der Normalität werden intersexuellen Babys Hormone verabreicht und Operationen vorgenommen, die die Betroffenen als Folter bezeichnen. Das muss aufhören.