taz.de -- Krankenhausreform erneut auf dem Tisch: Nur eine kleine Anpassung?

Viel Streit gab es, bis die Krankenhausreform beschlossene Sache war. Die neue Gesundheitsministerin schnürt den Sack jetzt wieder auf.
Bild: Durchleuchten und nochmal anpassen ist wohl für die Krankenhausreform angesagt, zumindestens wenn es nach Nina Warken geht

Erst Anfang des Jahres ist die Reform in Kraft getreten, die das schwächelnde deutsche Krankenhaussystem neu aufstellen soll. Nun wurden aus dem Bundesgesundheitsministerium die Eckpunkte für eine „Anpassung“ der Reform bekannt. Es geht vor allem um das Geld für den Umbau, um mehr Ausnahmen für die Krankenhäuser und um zufriedenere Bundesländer.

Die Krankenhausreform war das größte Projekt von [1][(Ex-)Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)] und wurde [2][gerade noch so unter der Ampelregierung beschlossen]. Grund der Reform sind Fehlanreize in der bisherigen Finanzierung, die zu deutlichen Qualitätsunterschieden zwischen den Kliniken führten und zur [3][finanziellen Schieflage vieler Häuser] beitrugen.

Deshalb sollen künftig nur noch Leistungen von Krankenhäusern bezahlt werden, die festgelegte Qualitätsstandards erfüllen. Eine anteilige pauschale Vergütung soll unabhängig von behandelten Fällen gezahlt werden. Von derzeit rund 1.700 Standorten sollen nur Kliniken übrig bleiben, die die neuen Standards erfüllen oder für die Versorgung notwendig sind.

Der Verabschiedung vorausgegangen waren Monate des Streits zwischen dem Ministerium und den für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländern. Auch CDU/CSU beteiligten sich an der Kritik der Reform und stellten in Aussicht, Teile zurückzunehmen. Entsprechende Vereinbarungen finden sich im Koalitionsvertrag.

Die Reform der Reform

Die neue Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betont, dass die Grundsätze der Reform bestehen bleiben, aber auf zentrale Bedenken der Länder eingegangen werden sollen. In dem Anpassungsgesetz, das demnächst als Entwurf vorgelegt wird, sollen nun Ausnahmen und Fristen ausgeweitet werden. Bisher sieht die Reform vor, dass Kliniken von den neuen Qualitätskriterien nur in definierten Fällen für maximal drei Jahre abweichen dürfen. Daraus sollen nun maximal sechs Jahre werden und die Beurteilung zulässiger Ausnahmen komplett den Bundesländern obliegen. Gemeint sind damit nicht die bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäuser – für die sieht auch schon das bisherige Reformgesetz unbefristete Ausnahmen vor. Die Frist für die Einführung des neuen Finanzierungsmodells soll außerdem um ein Jahr verschoben werden, um den Krankenhäusern eine Auswirkungsanalyse zur Verfügung zu stellen und dann mehr Zeit für ein nachsteuern und das Erreichen der Qualitätskriterien zu geben.

Die für den Umbau des Krankenhaussystems notwendigen Milliarden sollen nicht zum Teil von den ohnehin von Defiziten bedrohten gesetzlichen Krankenkassen gestemmt werden – dafür hatte es [4][breite Kritik gehagelt]. Stattdessen soll das erst in dieser Regierungsperiode zur Verfügung stehende Sondervermögen angezapft werden: 4 Milliarden Euro sollen über einen pauschalen Aufschlag auf die normalen Rechnungen ab November 2025 ausgezahlt, weitere 2,5 Milliarden Euro jährlich über zehn Jahre an die Kliniken verteilt werden.

Hinter der vermeintlich kleinen Anpassung verberge sich „eine schleichende Entkernung zentraler Reformprinzipien“, kritisiert Oppositionspolitiker Janosch Dahmen (Grüne). Die pauschale Auszahlung der 4 Milliarden verhindere jede strategische Steuerung. Die neuen Ermessensspielräume für die Länder erzeugten das Gegenteil vom Notwendigen: 16 unterschiedliche Wege statt mehr einheitlicher Standards. „Mehr Verbindlichkeit, nicht mehr Ausnahmen“, fordert der Gesundheitspolitiker.

Nach der Sommerpause soll das Anpassungsgesetz zunächst im Kabinett und dann im Bundestag beschlossen werden.

23 Jul 2025

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AUTOREN

Manuela Heim

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