taz.de -- Studie zum Bürgergeld: Bürgergeld-Reform sollte auch Verwaltung umfassen

Laut Bertelsmann-Studie geben die Jobcenter bis zu 70 Prozent ihrer Mittel für Verwaltung und nicht für Arbeitsförderung aus. Da bestehe Reformbedarf.
Bild: Wo geht es hier zu weniger Bürokratie und mehr echter Arbeitsförderung?

Gütersloh afp | Eine mögliche Reform des Bürgergelds sollte nach Ansicht der Bertelsmann-Stiftung auch die Verwaltungen der Jobcenter umfassen. Dort werde seit Jahren immer weniger Geld für Arbeitsförderung und immer mehr Geld für das Verwalten ausgegeben, teilte die Stiftung in Gütersloh am Montag unter Berufung auf eine eigene Studie mit. Demnach wachsen die Ausgaben, während gleichzeitig wenige Menschen in Arbeit vermittelt werden.

Nach Angaben der Stiftung hatten die Jobcenter im vergangenen Jahr 10,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Wie sie die Mittel auf Verwaltung und Arbeitsförderung aufteilen, ist dabei ihnen überlassen. Die Kosten für die Verwaltung stiegen in den vergangenen zehn Jahren – auch wegen steigender Gehälter – um 39 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro. Das Geld zur Förderung von Bürgergeld-Empfängerinnen und -empfängern indes verharrte bei 3,8 Milliarden Euro.

„Einige Jobcenter verschieben bis zu 70 Prozent dieser Gelder in die Verwaltung“, erklärte die Stiftung. Sie forderte „eine umfassende Reform“. „Wie viele Menschen die Jobcenter am Ende in Arbeit bringen, spielt eine untergeordnete Rolle“, erklärte Roman Wink, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann-Stiftung. Daher brauche es in Zukunft klare Ziele, um Steuergelder effizient einzusetzen.

Bürgergeld soll reformiert werden

Union und SPD hatten sich [1][in ihrem Sondierungspapier auf eine Reform des Bürgergelds] geeinigt. Daraus soll nach Angaben von CDU-Chef Friedrich Merz eine neue „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ werden. Leistungsbeziehern, die jegliche Arbeitsaufnahme verweigern, sollen demnach künftig alle Leistungen vollständig entzogen werden.

Die Bertelsmann-Stiftung forderte bei versäumten Terminen oder ausgeschlagenen Angeboten „moderate“, aber frühere und konsequentere Sanktionierungen. „Ein richtiger Ansatz ist, die Leistungsempfänger:innen sofort nach der Antragstellung zu aktivieren, um eine Verhärtung der Arbeitslosigkeit zu vermeiden“, erklärte Tobias Ortmann, ebenfalls Arbeitsmarktexperte der Stiftung. Auf diesem Wege ließe sich auch verhindern, dass Betroffene während der Arbeitslosigkeit etwas mit Schwarzarbeit hinzuverdienten und der Anreiz zur Rückkehr auf den regulären Arbeitsmarkt gering sei.

Aktuell beziehen in Deutschland rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. 2,7 Millionen davon stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, etwa weil sie nicht erwerbsfähig sind oder sich in einer Weiterbildung befinden. Weitere 830.000 Menschen sind Aufstocker, das heißt, sie arbeiten zwar, ihr Einkommen reicht aber nicht zum Leben. 1,9 Millionen sind tatsächlich arbeitslos.

17 Mar 2025

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