taz.de -- Abgasnormen für Dieselfahrzeuge: Klatsche für Wissing

Der Bundesverkehrsminister hatte gegen EU-Pläne für weniger Schadstoffe im Autoverkehr gewettert. Die Antwort aus Brüssel ist scharf – und abschlägig.
Bild: Bekommt Gegenwind aus Brüssel: Bundesverkehrsminister Wissing von der FDP

Brüssel dpa | „Irreführend“ seien die Annahmen, die Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einem Brandbrief zum Umgang mit Auto-Abgasnormen an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geschildert habe. Das wirft EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton dem deutschen Politiker in einem Antwortbrief vor. Das Schreiben liegt der Deutschen Presseagentur vor.

Wissing hatte die EU-Kommission vor einer Stilllegung von Millionen [1][Dieselfahrzeugen] gewarnt. Hintergrund der Debatte ist ein Verfahren vor dem [2][Europäischen Gerichtshof] (EuGH) zur [3][Einhaltung von Abgasnormen bei Dieselfahrzeugen].

In dem Gerichtsverfahren vertrat die EU-Kommission laut Wissing die Auffassung, dass die Schadstoffgrenzwerte für jede Fahrsituation gelten würden – also etwa auch, wenn ein Auto voll geladen bergauf fährt. „Millionen von Fahrzeugen droht damit die Außerbetriebsetzung“, so Wissing in seinem Brief. Die EU-Kommission hingegen betont, sie habe lediglich festgestellt, „dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen“, wie ein Sprecher ergänzte.

Breton schreibt in seiner Antwort an Wissing, die EU-Kommission wolle Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Autos nicht nachträglich ändern und damit möglicherweise eine Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen bewirken. Auch wolle die Kommission keine Maßnahmen ergreifen, „die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden“. Betont wurde zudem, den Automobilherstellern solle kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebürdet werden.

Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es, Wissing sehe sich durch das Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt. Die Kommission betone zwar, dass sie gegenüber den Autoherstellern und Bürgern keine rückwirkenden Maßnahmen plane. Darum gehe es aber nicht. Es wäre nämlich nicht die Kommission, sondern der EuGH, der diese Entscheidung treffen würde, betonte eine Sprecherin. „Aus diesem Grund ist es jetzt wichtig, wie von Bundesminister Wissing vorgeschlagen, eine Klarstellung im europäischen Regelwerk vorzunehmen.“

5 Aug 2024

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