taz.de -- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe weist Eilantrag zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Heilmann abgewiesen. Das Klimaschutzgesetz kann am Freitag verabschiedet werden.
Bild: „Der Antrag ist in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig“, sagen die Richter:innen

Karlsruhe taz/reuters/epd | Der Bundestag darf wie geplant am Freitag über die Novelle des Klimaschutzgesetzes abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Antrag [1][des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann] zurück.

Heilmann hatte durch die kurze Beratungszeit seine Rechte als Abgeordneter verletzt gesehen und wollte mit einer einstweiligen Anordnung die Parlamentsabstimmung verhindern lassen. Zur Begründung heißt es vom Gericht nur, Heilmanns „Antrag in der Hauptsache“, also die Organklage, sei „derzeit von vornherein unzulässig“. Warum der Hauptantrag unzulässig ist, deutet das Gericht nicht einmal an. Es wurde auch keine weitere Begründung angekündigt.

Heilmann hatte im Einzelnen bemängelt, dass für die Endfassung des Gesetzentwurfs, auf die sich die Ampel-Fraktionen nach monatelangen Verhandlungen verständigt hatten, nur wenige Tage Beratungszeit zur Verfügung stünden, Änderungsanträge nicht förmlich eingereicht worden seien und keine Anhörung von Sachverständigen mehr erfolge. Über den Entwurf soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.

Das Bundeskabinett hatte die Novelle des Klimaschutzgesetzes bereits im Juni 2023 gebilligt. Es steckte aber in den Beratungen des Bundestages fest, weil es die Abschaffung der Verantwortung einzelner Ministerien für die Nichterfüllung der Klimavorgaben vorsieht. Die Grünen drangen auf Nachverhandlungen, die FDP bestand darauf, dass künftig die Bundesregierung als Ganze für die Erreichung der Klimaziele sorgen muss.

Anfang vergangener Woche verkündeten die Ampel-Fraktionen dann eine Verständigung. Heilmann hatte einmal Erfolg mit einer einstweiligen Verfügung. [2][Er verhinderte im vergangenen Sommer] die Bundestags-Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz, weil das Bundesverfassungsgericht seinem Antrag stattgab. Die Abstimmung musste im Herbst nachgeholt werden.

Heilmann ist Jurist und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Er sitzt seit 2017 im Bundestag, wo er Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie ist. Das Klimaschutzgesetz legt die Schritte zur Erreichung der Klimaziele fest. Bis 2030 müssen die klimaschädlichen Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken und bis 2040 um 88 Prozent gemindert werden. Von 2045 will Deutschland klimaneutral wirtschaften.

25 Apr 2024

LINKS

[1] /Klage-gegen-Klimaschutzgesetz/!6003502
[2] /Thomas-Heilmann-ueber-Heizungsgesetz/!5948494

TAGS

Schwerpunkt Klimawandel
Bundesverfassungsgericht
Klimaschutzziele
GNS
Schwerpunkt Klimawandel
CO2-Emissionen
Bundesverfassungsgericht
Schwerpunkt Klimawandel
Energiekrise

ARTIKEL ZUM THEMA

Bundespräsident soll Gesetz stoppen: Ampel-Klimaschutz verfassungswidrig

Die Regierung verstößt mit dem Klimaschutzgesetz gegen die Verfassung, findet die DUH. Und fordert Steinmeier auf, seine Unterschrift zu verweigern.

Petersberger Klimadialog: Gastgeber als Fan von Öl und Gas

Auf dem Petersberger Klimadialog zeigt sich Aserbaidschan als überzeugter fossiler Staat. Das Problem: Er ist Gastgeber der nächsten Klimakonferenz.

Klage gegen Klimaschutzgesetz: Déjà-vu in Karlsruhe

Thomas Heilmann zieht wegen des Klimaschutzgesetzes vors Verfassungsgericht. Der CDU-Abgeordnete will die Abstimmung am Freitag verhindern.

Reform des Klimaschutzgesetzes: Ein Schritt vor, zwei zurück

Gut, dass der Einbau privater Solaranlagen leichter werden wird. Die schlechte Nachricht ist, dass die Ampel das Klimaschutzgesetz aufweicht.

Thomas Heilmann über Heizungsgesetz: „Die Reihenfolge ist falsch“

CDU-Politiker Thomas Heilmann hat per Verfassungsklage das Gebäudeenergiegesetz vorerst verhindert. Nun will er mit der Union eigene Vorschläge machen.