taz.de -- Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft: Der Uni-Nachwuchs strampelt weiter

Das neue Wissenschaftszeitgesetz kommt den Hochschulen zu sehr entgegen. Diese werden junge Mitarbeiter:innen weiter hängen lassen, nur etwas kürzer.
Bild: Erstsemester-Begrüßung an der Universität Köln

Wieder eine gescheiterte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes? Mit dem nun veröffentlichten Referentenentwurf hat das Wissenschaftsministerium weitestgehend die Position der Hochschulleitungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen übernommen. Diese wollen, bei allen Lippenbekenntnissen zu einer Verbesserung der [1][Situation des wissenschaftlichen Personals], möglichst wenig an den bestehenden Rahmenbedingungen ändern.

Dass die [2][Hochschulen] Beschäftigte nach der Promotion nun über vier statt sechs Jahre bedingungslos befristet beschäftigen dürfen, wird sie nicht dazu bewegen, die bestehenden Personalstrukturen zu verändern. Sie werden weiterhin versuchen, sich durchzumogeln, da sie sich mit ihren kleinteiligen Machtstrukturen in einer Lock-in-Situation befinden, die ohne eine Änderung der Rahmenbedingungen nicht aufzulösen ist.

Die nun vorgeschlagene Aufteilung einer an sich schon willkürlichen Grenze der Postdoc-Befristung von sechs Jahren auf vier Jahre Orientierung und zwei Jahre Bewährung ergibt auch inhaltlich keinen Sinn. Ist ein Zeitraum von vier Jahren wirklich zur beruflichen Orientierung geeignet oder nicht doch einfach befristete Arbeitszeit? Welche Ziele sollen innerhalb der folgenden kurzen zwei Jahre erreicht werden?

Hochschulen übernehmen keine Verantwortung

Im Zweifelsfall wird sich die Verantwortungslosigkeit, die zum großen Teil an den Hochschulen herrscht, nun von zwölf auf zehn Jahre verkürzen. Die [3][Nachwuchswissenschaftler:innen] werden alles Mögliche machen und machen müssen, und dennoch weiterhin ungewissen Anschlusschancen hinterherrennen.

Nach den vier Jahren Postdoc-Beschäftigung werden die Hochschulen weiterhin keine Verantwortung übernehmen, sondern wie bisher versuchen, auf der Grundlage von Drittmitteln und von Landeshochschulgesetzen weiter zu befristen oder die Wissenschaftler:innen, die bis dahin überwiegend nicht zur Professur gelangt sind, eben nicht weiterzubeschäftigen.

9 Jun 2023

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Kuhnt

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