taz.de -- Autofrei-Volksbegehren soll vor Gericht: Jarasch sagt Nein

Die grüne Verkehrssenatorin lehnt nach dem Klima-Vorstoß noch ein Volksbegehren ab: „Wir brauchen autofreie Kieze, aber keine autofreie Innenstadt“.
Bild: Fährt zwar Fahrrad, will aber keine autofreie Innenstadt: Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne)

Berlin taz | Die grüne Verkehrs- und Umweltsenatorin Bettina Jarasch hat zum zweiten Mal binnen nur zwei Wochen die Ablehnung eines Volksbegehren begründen müssen, dessen Inhalte zumindest oberflächlich betrachtet tiefgrün sind: Nach „Berlin 2030 klimaneutral“ nun die Forderung nach einer autofreien Innenstadt. In der Pressekonferenz nach der Senatssitzung am Dienstag stand für Jarasch das Begehren im Widerspruch zu einer stadtweiten Mobilitätswende. Die Landesregierung hatte sich zuvor auch der Einschätzung der Innenverwaltung angeschlossen, dass das Autofrei-Volksbegehren nicht verfassungsgemäß ist. Vor 14 Tagen hatte der rot-grün-rote Senat das Klima-Volksbegehren zwar nicht verfassungsrechtlich beanstandet, es aber inhaltlich als „nicht zielführend“ bezeichnet.

Die Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte das Vorhaben schon vor einer Woche mit Verweis auf [1][Grundgesetzartikel 2] als nicht zulässig eingeordnet. Über diese Einschätzung wird nun laut Jarasch das Verfassungsgericht urteilen. Solange ruht das Volksbegehren, zu dem sich dem Verfahren nach binnen vier Monaten das Abgeordnetenhaus positionieren muss.

Was aus ihrer Sicht gegen die Verfassung verstößt, beschreibt Sprangers Innenverwaltung so: „Die angestrebten Regelungen, den privaten Autoverkehr im gesamten Innenstadtbereich grundsätzlich gesetzlich zu verbieten und nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, sind im Ergebnis unverhältnismäßig und mit der allgemeinen Handlungsfreiheit unvereinbar.“

Auf die Frage am Dienstag in der Pressekonferenz, wie sie sich dabei fühle, als Senatorin nun gleich zwei Mal Grünen-nahe Vorhaben abzulehnen oder ablehnen zu müssen, antwortete Jarasch: „Sehr gut. Ich weiß mich getragen von der Fraktion und der Partei.“ Bei der Begründung der Ablehnung hob sie – wie schon vor zwei Wochen beim Klima-Volksbegehren – ausdrücklich hervor, dass der Senat die grundsätzlichen Ziele teile. Damals nannte sie dazu Klimaschutz, nun die Reduzierung der Autos.

Entscheidend ist für Jarasch die räumliche Beschränkung der Autofrei-Forderung: Die Mobilitätswende außerhalb des S-Bahn-Rings werde darin nicht betrachtet. Berlin sei eine dezentrale Stadt, sagte Jarasch – „wir brauchen autofreie Kieze und grüne Oasen überall, aber keine autofreie Innenstadt.“ Ende 2019 hatten die Grünen [2][bei einem Landesparteitag beschlossen], dass ab 2030 keine Privat-Pkws mit Verbrennungsmotor mehr in der Innenstadt unterwegs sein sollen. Ein Antrag der Grünen Jugend, dass gar keine Autos mehr fahren sollten, hatte keine Mehrheit gefunden.

Teilt das Verfassungsgericht die rechtlichen Bedenken des Senats nicht, könnten die Initiatoren [3][die zweite Sammelstufe] starten. In der sind nicht wie in der ersten binnen sechs Monaten 20.000 gültige Unterschriften nötig, sondern binnen vier Monaten rund 170.000. Kommen die zusammen, gibt es einen Volksentscheid wie zuletzt im September 2021.

17 May 2022

LINKS

[1] https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01-245122
[2] /Parteitag-der-Berliner-Gruenen/!5648134
[3] https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/wahlen-und-abstimmungen/volksinitiative-volksbegehren-volksentscheid/volksbegehren-und-volksentscheid/artikel.24015.php#begehren

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Stefan Alberti

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