taz.de -- Sex als „eheliche Pflicht“: Mehr als unerfreulich
Sex in der Ehe sei „obligatorisch“, urteilt ein Kassationsgericht in Frankreich. Ein unglaublicher Skandal, frauenfeindlich und sexistisch.
Scheidungsprozesse sind meistens für alle Beteiligten eine unerfreuliche Sache, da werden gegenseitige Vorwürfe erhoben und manchmal die schmutzige Wäsche aus dem Intimleben einer gescheiterten Partnerschaft gewaschen. Die Justiz hat die schwere Aufgabe, sich ein unabhängiges Bild der Zerrüttung zu machen und, falls möglich, die Verantwortung des Einen oder der Anderen festzulegen.
[1][Im Fall der Französin, die in Versailles wegen versäumter oder verweigerter ehelicher Pflichten im Bett vom Gericht für schuldig erklärt worden ist], fällt es doch extrem schwer, an die Kompetenz und Unparteilichkeit dieser Justiz zu glauben. Dies erst recht, wenn es stimmt, dass der Mann der Beschuldigten selber von Berufs wegen Mitglied dieses Justizapparats war oder noch ist.
Die Vorstellung, dass dieser Gerichtsentscheid aus diesem Grund oder vor diesem Hintergrund dann auch noch von der höchsten Instanz, dem Kassationsgerichtshof, abgesegnet worden, ist mehr als bloß unerfreulich. Es ist, wie die Betroffene selber gesagt hat, ein Skandal und geradezu unglaublich. Dass das Gericht umgekehrt ihr nicht geglaubt hat, als sie von physischen und psychischen Brutalitäten ihres Ex-Gatten sprach, ist bezeichnend und [2][verstärkt noch den Verdacht einer sexistischen Voreingenommenheit].
Denn die Begründung des Urteils versetzt uns in eine andere Epoche, in der die Braut nach der Hochzeitsnacht den Blutfleck auf dem Laken vorzeigen musste und ein Eheschluss als Vertrag mit sexuellen Leistungen zum Zweck der Fortpflanzung galt. Für gewisse französische Richter ist die hier benutzte Vergangenheitsform offenbar unzutreffend, da sie davon ausgehen, dass Sex in der Ehe obligatorisch sei. Haben sie schon mal gehört, dass erzwungener Geschlechtsverkehr ohne Einverständnis eine Form von Vergewaltigung ist, und dass in Frankreich fast die Hälfe aller sexuellen Aggressionen auf das Konto der Lebenspartner oder Ex-Partner gehen?
Mit Duldung des Kassationshofs wird das Rad der Rechtsprechung in eine Vergangenheit zurückgedreht, in der die Ehe gleichbedeutend mit sexueller Unterwerfung und die Geschlechtergleichheit ein Fremdwort war. Es bleibt zu hoffen, dass Frankreich vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in der Form und in der Sache gerügt und rasch zur Räson gemahnt wird, damit dieses unsägliche Kassationsurteil nicht zu einem Grundsatzentscheid wird, der den Kampf für die sexuelle Selbstbestimmung um ein Jahrhundert zurückwerfen würde.
19 Mar 2021
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