taz.de -- Gesetzentwurf zur Grundrente: Nur noch 33 Jahre
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legt einen Gesetzentwurf zur Grundrente vor. Der Zugang wurde etwas erleichtert.
Berlin taz | Nun liegt er vor, der [1][Gesetzentwurf] zur Grundrente aus dem Hause von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Aufstockung für Minirenten soll es jetzt schon ab 33 Jahren Beitragszeit geben. Zuvor war von 35 Jahren Beitragszeit als Voraussetzung die Rede gewesen.
„Der Gesetzentwurf verstößt gegen die in der Koalition getroffenen Vereinbarungen“ rügte der CDU-Rentenexperte Christoph Ploß im Gespräch mit der Funke-Mediengruppe, „es gibt keine solide Gegenfinanzierung und keine umfassende Einkommensprüfung“. Der Gesetzentwurf wurde an die anderen Ministerien zur Ressortabstimmung verschickt. Geht er durchs Kabinett, ist der Weg zur Abstimmung im Bundestag frei. Die Grundrente soll Anfang 2021 in Kraft treten.
Der Rentenaufschlag soll NiedrigverdienerInnen zugute kommen, die mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten aufweisen können, wobei Erziehungszeiten und Pflegezeiten teilweise mitzählen. Ab 33 Jahren an Versicherungszeiten werden die Beiträge ein wenig, ab 35 Jahren dann etwas stärker aufgestockt bis zu einem Höchstbetrag. Sozialverbände wie der Paritätische Gesamtverband hatten gefordert, schon 30 Jahre als Vorbeitragszeiten zu akzeptieren.
Minijobber bleiben außen vor
Als Voraussetzung müssen die NiedrigverdienerInnen ein Bruttoeinkommen von derzeit 972 Euro im Schnitt pro Monat aufweisen, das sind 30 Prozent des Durchschnittseinkommens. MinijobberInnen oder KleinstverdienerInnen erwerben somit keinen Anspruch auf den Aufschlag im Alter.
Aufgestockt wird aber nur bis zu einer Gesamthöhe von 925 Euro Rente für 35 Jahre Beitragszeit (heutige Werte), wobei der Aufstockungsbetrag noch einmal um 12,5 Prozent reduziert wird..
Insgesamt werden 1,4 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren, davon gut 70 Prozent Frauen. Laut Entwurf werden voraussichtlich rund sechs Prozent der Versichertenrenten aufgestockt. Die Kosten der Grundrente sollen im Einführungsjahr 2021 rund 1,4 Milliarden Euro betragen. Die Grundrente soll „vollständig aus Steuermitteln“ finanziert werden, heißt es im Entwurf.
RentnerInnen in „wilder Ehe“ im Vorteil
Es findet eine Einkommensprüfung der potentiellen GrundrentenbezieherInnen statt, durch einen automatisierten Datenabgleich zwischen Steuerbehörden und Rentenkassen. Dabei gilt ein Einkommensfreibetrag in Höhe von monatlich 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute, heißt es im Gesetzentwurf. Was an den Einkommen darüber liegt, wird anteilig auf die Grundrente angerechnet.
Dies bedeutet, dass zum Beispiel eine Ehefrau, deren Mann eine höhere Rente erhält oder die sonstige Alterseinkommen hat, keinen Aufschlag bekommt. Die Vermögenssituation der SeniorInnen wird nicht überprüft.
Der Entwurf Heils weise „erhebliche Mängel auf“ und bedürfe „einer gründlichen Überarbeitung“, zitierte das Handelsblatt den CSU-Wirtschaftspolitiker Hans Michelbach. Kritik gebe es daran, dass Heil bei der geplanten Einkommensprüfung pauschal versteuerte Kapitalerträge nicht berücksichtigen wolle.
Unionspolitiker beanstandeten, dass bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamer Haushaltsführung das Partnereinkommen nicht ermittelt werden könne. Dies verschaffe diesen einen Vorteil gegenüber Ehepaaren, was gegen den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe verstoße.
„Es zeigt sich, dass der Gesetzentwurf von Herrn Heil viele Bedingungen nicht erfüllt“, sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Carsten Linnemann der Bild-Zeitung. Zudem sei die Finanzierung der Grundrente weiter unklar. Heil will dazu Mittel aus der geplanten Finanztransaktionsteuer heranziehen, deren Einführung aber noch offen ist. (mit epd/afp).
17 Jan 2020
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