taz.de -- Jens Spahns Studie zu Abtreibungen: Die Ausschreibung ist online

Die Studie zu „seelischen Folgen“ eines Schwangerschaftsabbruchs hat bereits für Wirbel gesorgt. Jetzt wird sie konkret.
Bild: Gesundheitsminister Jens Spahn

Berlin taz | Das Gesundheitsministerium plant eine bundesweite Bestandsaufnahme der medizinischen Versorgungssituation zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs. Das geht [1][aus der Ausschreibung] zur umstrittenen [2][Studie von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu den „seelischen Folgen“ eines Schwangerschaftsabbruchs] hervor, die nun online ist. Spahn hatte die Neuregelung des Paragrafen 219a Anfang des Jahres zum Anlass genommen, eine solche Studie auf den Weg zu bringen. Der Paragraf verbietet es ÄrztInnen auch nach der Neuregelung, auf ihren Webseiten ausführlich darüber zu informieren, ob und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Spahns Vorhaben war auf [3][heftige Kritik] gestoßen. Zum einen, weil die Studie, für die 5 Millionen Euro bereitgestellt werden, im Entwurf der MinisterInnen zur Neuregelung des Paragrafen gar nicht erwähnt und eher durch die Hintertür eingebracht worden war. Zum anderen, weil wissenschaftlich widerlegt ist, dass Frauen von Abtreibungen krank werden und etwa schwere Depressionen bekommen. Solche Studien folgten dem „Populismus der sogenannten Lebensschutzbewegung“, hatte etwa die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Ulle Schauws, gesagt.

Nun hat das Ministerium zumindest teilweise auf die Kritik reagiert. Zwar soll die Studie noch immer untersuchen, inwiefern es Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung von „psychischen Störungen“ und dem Erleben eines Schwangerschaftsabbruchs gibt. Das ursprüngliche Forschungsvorhaben wurde dabei allerdings von Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen, auf Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft austragen, ausgedehnt.

Zudem soll es sowohl eine vollständige bundesweite Bestandsaufnahme der aktuellen Beratungs- und Unterstützungsangebote geben, die Frauen vor und nach Abbrüchen zur Verfügung stehen, als auch eine vollständige bundesweite Bestandsanalyse der medizinischen Versorgungssituation zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs. Kriterien sind dabei unter anderem die regionale Verteilung von ÄrztInnen und Kliniken, die Abbrüche durchführen.

Ziel der Studie sei es, „Erkenntnisse zu maßgeblichen Einflussfaktoren auf das Erleben und die Verarbeitung einer ungewollten Schwangerschaft, zur Versorgungssituation und zu den Bedarfen betroffener Frauen“ zu erlangen, so das Gesundheitsministerium.

Die Sozialwissenschaftlerin Kirsten Achtelik, die zur sogenannten Lebensschutzbewegung arbeitet, sagte der taz, sie gehe davon aus, dass der öffentliche und zivilgesellschaftliche Druck dazu geführt habe, dass die Studie nun deutlich breiter aufgestellt sei als ursprünglich geplant. „Wenn das Modul zur medizinischen Situation sauber durchgeführt wird, wissen wir 2023 eine ganze Menge mehr zur Versorgungslage in Fällen ungewollter Schwangerschaft“, sagte sie. Dennoch müssten Verbände und Frauenrechtsorganisationen weiter ein Auge darauf haben, wie die Studie durchgeführt werde.

Bis Mitte November können Hochschulen oder andere Forschungseinrichtungen Anträge auf die Fördermittel stellen. Die Auswahl erfolgt laut Gesundheitsministerium in offenem Wettbewerb unter Hinzuziehung externer ExpertInnen. Interessant werde unter anderem, so Achtelik, welche ExpertInnen für diese Aufgabe ins Boot geholt würden. Die Projekte sollen in der ersten Jahreshälfte 2020 starten und bis zu drei Jahre laufen.

12 Sep 2019

LINKS

[1] https://bit.ly/2mdMMEI
[2] /Nach-Reformvorschlag-fuer-Paragraf-219a/!5566994
[3] /Plaene-des-Gesundheitsministers/!5569100

AUTOREN

Patricia Hecht

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