taz.de -- Urteil in Melbourne: Pell scheitert mit Berufung

Das Urteil gegen den australischen Kurienkardinal George Pell wegen sexueller Gewalt hat Bestand. Er könnte sich an die nächste Berufungsinstanz wenden.
Bild: George Pell vor dem Gericht in Melbourne

Canberra taz | „Pell ist in seinem Stuhl versunken, mit gebeugtem Kopf, während Richterin Anne Ferguson eine Zusammenfassung des Falles gegen ihn liest. Der 78-jährige Gefangene sieht gebrechlich und niedergeschlagen aus. Zum ersten Mal seit dem Urteil ist sein Pokergesicht weg. Pell sieht zerstört aus.“ So berichtete es die Journalistin Eliza Rugg am Mittwoch aus dem Gerichtssaal des Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Victoria in Melbourne.

Das Gericht lehnte eine Berufung des Kurienkardinals George Pell ab, der einst als dritthöchster Geistlicher im Vatikan galt. Allerdings bestätigten nur zwei der drei Richter [1][das Urteil vom März], als Pell wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Chorjungen zu sechs Jahren verurteilt worden war. Der Kardinal könnte nach dem Entscheid ans höchste australische Gericht, den High Court, weiterziehen.

Pell war schuldig gesprochen worden, als Erzbischof im Jahr 1996 in der Kathedrale von Melbourne zwei Chorjungen oral vergewaltigt und unsittlich berührt zu haben. Gemäß dem Urteil muss er mindestens drei Jahre und acht Monate im Gefängnis bleiben, bevor er einen Antrag auf Bewährung stellen kann.

Der Vater des einen Opfers war am Mittwoch in Melbourne anwesend gewesen. Er hat eine Zivilklage gegen Pell und die Katholische Kirche eingeleitet. Sein Sohn war 2014 an einer Drogenüberdosis gestorben. Sein Vater meint, der Drogenkonsum sei eine Folge des Missbrauchs gewesen.

„Finanzminister“ des Vatikan

Die beiden Richter, die Pells Berufungsantrag ablehnten, bezeichneten die Aussagen des überlebenden Opfers als glaubwürdig. Sie seien der Meinung, „dass der Kläger ein sehr stringenter Zeuge war, eindeutig kein Lügner, kein Fantast und ein Zeuge der Wahrheit“. Er habe die Vorfälle nicht in übertriebenem Ausmaß beschrieben.

Der dritte Richter gab vor der Bekanntgabe eine Erklärung ab, er sei mit dem Entscheid nicht einverstanden, da er nicht ausschließen könne, dass einige Aussagen des Klägers „zusammengebraut“ gewesen seien.

Schon vor seiner Verurteilung war George Pell in Australien eine umstrittene Persönlichkeit gewesen. Die Opfer anderer Priester, die vom damals ranghöchsten Katholiken des Landes Hilfe erwartet hatten, werfen ihm vor, er habe sie abweisend und emotionslos behandelt. Pell soll pädophile Kirchenoffizielle von einer Diözese in die andere geschickt haben, statt sie den Behörden zu melden. Diese Vorwürfe waren aber nicht Teil der Beweisführung im Prozess gegen Pell.

Vor seiner Verhaftung galt Pell als enger Vertrauter von Papst Franziskus. Er hielt im Vatikan die Position des „Präfekten des Wirtschaftssekretariats der Römischen Kurie“, was dem Titel eines Finanzministers gleichkommt. Der Vatikan hatte im März verlauten lassen, mit möglichen Konsequenzen gegen Pell zu warten, bis alle Berufungsmöglichkeiten erschöpft seien.

21 Aug 2019

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Urs Wälterlin

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