taz.de -- Abtreibungen in Arkansas: Bundesrichterin blockiert Auflagen

Eigentlich sollten schärfere Regeln für Schwangerschaftsabbrüche am Mittwoch in Kraft treten. Aus dem Vorhaben wird jetzt aber erst mal nichts.
Bild: Abtreibungsbefürworter*innen bei einer Demonstration

Little Rock AP | Eine US-Bundesrichterin hat drei restriktive Gesetze zur Abtreibungspraxis [1][im US-Staat Arkansas] vorläufig gestoppt. Nach ihrer Entscheidung treten sie nicht wie vorgesehen am Mittwoch in Kraft. Die Bundesrichterin erließ kurz vor Mitternacht eine einstweilige Verfügung, die die Gesetze 14 Tage blockiert.

Die einstweilige Verfügung umfasst 159 Seiten und untersagt dem Staat, ein Gesetz anzuwenden, das Abtreibungen 18 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft verbietet. Ein weiteres Gesetz schreibt vor, dass Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich von Fachärzten der Gynäkologie und Geburtshilfe vorgenommen werden dürfen oder solchen, die die Qualifikation, aber noch nicht den Abschluss dafür haben.

Ein Sprecher der einzigen Klinik, die in Arkansas noch Abtreibungen vornimmt, sagte, nur einer ihrer Ärzte erfülle diese Auflagen und der sei nur zeitweise an der Klinik in Little Rock. Ein drittes Gesetz verbietet einen Schwangerschaftsabbruch, wenn bei dem ungeborenen Kind das Downsyndrom diagnostiziert ist.

Die Gesetz wurden von der Klinik Little Rock Family Planning Services und der Organisation Planned Parenthood angefochten. Bisher kann in Arkansas jeder Arzt Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

In konservativen US-Staaten gibt es juristische Initiativen, die bundesweit, also in allen 50 US-Staaten, durch ein Urteil des obersten Gerichtshofs [2][zugelassene Abtreibung durch Einzelgesetze zu erschweren].

24 Jul 2019

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