taz.de -- Mord an Regierungspräsident Lübcke: Stephan E. hat die Tat lange erwogen

Erst hat er den Mord an Walter Lübcke gestanden, dann widerrufen: Nun werden Einzelheiten der ursprünglichen Aussage von Stephan E. bekannt.
Bild: Es waren Walter Lübckes bloße Worte, die den Tatverdächtigen Stephan E. aufbrachten

Berlin dpa | [1][Der Tatverdächtige] im Mordfall Lübcke soll einem Medienbericht zufolge in seinem inzwischen zurückgezogenen Geständnis angegeben haben, die Tat schon seit Jahren erwogen zu haben. Mindestens zwei Mal, 2017 und 2018, sei Stephan E. demnach zum Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gefahren, mit der Waffe in der Tasche, berichten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR am Sonntag online. Hinterher sei er der zurückgezogenen Schilderung zufolge froh gewesen, die Tat nicht ausgeführt zu haben. Als er Lübcke schließlich am 2. Juni doch ermordet habe, sei dies wortlos geschehen.

Anlass war möglicherweise eine Informationsveranstaltung über die Aufnahme von Flüchtlingen 2015, bei der Lübcke gesagt hatte, wer „die Werte“ nicht teile, könne das Land verlassen. Ausschlaggebend für die Idee seien dann die sexuellen Übergriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht 2015/16 gewesen, aber auch der islamistische Anschlag mit mehr als 80 Toten 2016 in Nizza. Das alles habe ihn ungeheuer aufgewühlt, sagte E. den Angaben zufolge in seiner ursprünglichen Darstellung. Darüber geredet habe er mit niemandem, auch nicht mit den der Beihilfe verdächtigten Markus H. und Elmar J. Den Ausschlag gegeben habe dann der Mord von Islamisten an zwei jungen Frauen aus Norwegen und Dänemark im vergangenen Dezember in Marokko.

Aus der [2][rechtsextremistischen Szene] wolle sich E. laut seiner zurückgezogenen Aussage zwischenzeitlich gelöst haben, und zwar nach seiner Verurteilung wegen eines Angriffs auf Gewerkschafter 2009 in Dortmund, berichteten die Medien. Die Entscheidung, sich Waffen zu besorgen, habe er demnach bereits 2014 getroffen – um seine Familie vor der angeblich überhandnehmenden Kriminalität von Ausländern zu schützen.

E.s Freund H. soll ihn an J. vermittelt haben, der dann ein ganzes Arsenal an Waffen besorgt haben soll, darunter eine Maschinenpistole des Typs Uzi.

Generalbundesanwalt vermutet rechtsextremen Hintergrund

In dem zurückgezogenen Geständnis habe E. auch angegeben, der Mord tue ihm „unendlich leid“, niemand solle für seine Worte sterben müssen. Was er Lübckes Familie angetan habe, sei „unverzeihlich“, zitierten die Medien seine ursprüngliche Aussage.

In der Untersuchungshaft soll E. laut den Berichten von Depressionen berichtet haben und inzwischen auf die Krankenabteilung verlegt worden sein.

Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war am 2. Juni erschossen worden. Unter Verdacht steht der 45-jährige Stephan E. aus Kassel. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Stephan E. hatte nach Angaben des Generalbundesanwalts Peter Frank zunächst gestanden, Lübcke getötet zu haben; später widerrief er sein Geständnis.

8 Jul 2019

LINKS

[1] /Mordfall-Walter-Luebcke/!5603834
[2] /Rechter-Terror-in-Deutschland/!5608261

TAGS

Schwerpunkt Mordfall Walter Lübcke
Rechtsextremismus
Mord
Waffen
Schwerpunkt Rechter Terror
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Hannibals Schattennetzwerk
Schwerpunkt Mordfall Walter Lübcke

ARTIKEL ZUM THEMA

Ermittlungen im Mordfall Lübcke: Stephan Ernsts rechtsextremer Helfer

Im Fall Lübcke gerät ein weiterer Beschuldigter in den Fokus: Markus H. Der Anwalt des Tatverdächtigen stellt Anzeige wegen Geheimnisverrats.

Bundestag soll Rassismus bekämpfen: „Bitter nötig und überfällig“

Zahlreiche Organisationen fordern den Bundestag auf, eine Kommission zur Rassismus-Bekämpfung einzurichten. Anlass ist der Jahrestag des NSU-Urteils.

Rechter Terror in Deutschland: Auf der Feindesliste

Mitglieder der Preppergruppe Nordkreuz sollen geplant haben, politische Gegner zu töten. Was tut der Staat gegen rechten Terror?

Entwicklung im Mordfall Lübcke: Verdächtiger widerruft Geständnis

Der im Mordfall Lübcke festgenommene Stephan Ernst hat am Dienstag sein Geständnis zurückgenommen. Er gilt weiter als „dringend tatverdächtig“.