taz.de -- Landesminister*innen gegen §219a: Empfehlung „ersatzlos streichen“

Zwei Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, Einwände gegen den Regierungsvorschlag zur Reform von Paragraf 219a zu erheben.
Bild: Im Plenum des Bundesrats hat die Empfehlung der beiden Ausschüsse wohl keine Chance

Berlin taz | Mehrere Landesminister*innen von SPD, Linken und Grünen hatten in der vergangenen Woche Anträge zum Gesetzentwurf für den Paragrafen 219a der Bundesregierung im Bundesrat eingebracht. Nun steht fest: [1][In zwei von drei Ausschüssen konnten sie sich damit durchsetzen].

In den Anträgen ging es um die Frage, wie der Bundesrat Stellung zum [2][Referentenentwurf der Großen Koalition] nehmen soll. Dieser sieht eine Lockerung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vor. Bislang ist es Ärzt*innen verboten, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen durchführen. Künftig soll dies erlaubt sein, für jede weiterführende Information – wie etwa über die angewandten Methoden – sollen sie aber auf die Webseiten „neutraler Stellen“ verweisen müssen.

Im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Frauen und Jugend stimmte nun eine Mehrheit für die Anträge der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. In der Empfehlung dieser Ausschüsse, die der taz vorliegt, heißt es: Der Bundesrat möge zwar den Versuch begrüßen, die Information für Frauen und die Rechtssicherheit für Ärzt*innen zu verbessern – zugleich aber klarstellen, dass die von der Koalition vorgeschlagene Regelung „nicht weitreichend genug“ sei.

„Der Gesetzentwurf spaltet die grundlegenden Informationen über das ‚Ob‘ und ‚Wie‘ eines Schwangerschaftsabbruchs unnötig auf“, heißt es in dem Antrag. Dadurch schaffe er „neue Hürden für betroffene Frauen und diejenigen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber informieren wollen“. „Vorzugswürdig“ sei es, Paragraf 219a Strafgesetzbuch „ersatzlos zu streichen“.

Vor allem symbolisch

Auch im Rechtsausschuss hatten Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen und Hamburg einen solchen Antrag gestellt. Dort wurde er abgelehnt, der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf der Großen Koalition „keine Einwendungen zu erheben“.

Bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat der Bundesrat das Recht, noch vor der ersten Beratung des Parlaments zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Zu dieser Stellungnahme kann die Bundesregierung eine Gegenäußerung abgeben. Dann geht alles in den Bundestag, wo das parlamentarische Verfahren beginnt.

Das Votum in den Ausschüssen hat vor allem symbolische Bedeutung. Abstimmungserfolge in einzelnen Ausschüssen der Länderkammer sind möglich, weil hier die jeweiligen Fachminister*innen in eigener Verantwortung abstimmen können. Maßgeblich ist aber die Abstimmung im Plenum des Bundesrats – und da kommt es auf die Position der Landesregierung insgesamt an.

Wenn Koalitionsregierungen keine einheitliche Meinung haben, enthalten sie sich in der Regel. Da die Union in zehn Ländern mitregiert, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich der Bundesrat letztlich gegen den Kompromiss der Bundesregierung positionieren wird.

11 Feb 2019

LINKS

[1] /Bundeslaender-wenden-sich-gegen-219a/!5571738
[2] /Kompromissvorschlag-zu--219a/!5568629

AUTOREN

Dinah Riese

TAGS

Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Paragraf 219a
Bundesrat
Große Koalition
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Paragraf 219a
Kristina Hänel

ARTIKEL ZUM THEMA

Bundestagsdebatte zum Paragrafen 219a: Enthusiasmus sieht anders aus

Der Bundestag spricht im Plenum über den Regierungsvorschlag zur Reform des Paragrafen 219a. Das Gesetz soll jetzt schnell kommen.

Pläne des Gesundheitsministers: Fünf Millionen gegen Abtreibung

KritikerInnen halten die von Gesundheitsminister Spahn geplante Studie für Geldverschwendung. Und für ein Geschenk an AbtreibungsgegnerInnen.

Bundesländer wenden sich gegen 219a: „Nicht weitreichend“ genug

Sechs Länder legen im Bundesrat Anträge vor, in denen sie die Streichung des Paragrafen fordern. Sie stellen sich damit gegen den Gesetzentwurf der GroKo.

Kompromissvorschlag zu § 219a: Ein kleines bisschen Information

Das Kabinett billigt den Entwurf zur Reform von § 219a. Kritik kommt aus der Opposition, aber auch vom Berufsverband der Frauenärzte.