taz.de -- Kommentar Deutscher Fußball-Bund: Selbstlose Freunde des Champagners

Mit etwas Fantasie können auch die vom Deutschen Fußball-Bund organisierten Lustreisen als gemeinnützig durchgehen. Toll.
Bild: Cheers DFB

Denkt man an den Deutschen Fußball-Bund, kann einem allerlei in den Sinn kommen. Um den größten deutschen Sportverband aber mit dem Gebot der Selbstlosigkeit in Verbindung zu bringen, braucht es doch blühende Fantasie.

Ist der DFB, der seine Gewinne Jahr für Jahr in die Höhe schraubt und zuletzt im Geschäftsjahr 2017 eine Bilanzsumme von 323 Millionen Euro erzielte, insgeheim eine Art Samaritervereinigung – nur dem allgemeinen Wohl verpflichtet? Unterstützt vom Fan Club Nationalmannschaft powered by Coca-Cola? Ein Verein, der seine gesellschaftliche Verantwortung etwa in Person von Oliver Bierhoff stets mit seinen Stakeholdern abwägt?

Auf dem Papier und vor dem Gesetz ist das genau so. Der DFB ist als gemeinnütziger und damit steuerbegünstigter Verein anerkannt, weil seine „Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“. Dies wiederum zeigt, mit wie viel Fantasie das Gesetz für Gemeinnützigkeit in jede gewünschte Richtung gebogen werden kann.

Insofern überrascht an der neuesten Spiegel-Enthüllung vor allem, dass der ehemalige DFB-Finanzdirektor Ulrich Bergmoser offenbar vor der Gefahr des Entzugs der Gemeinnützigkeit gemahnt hat. Er listete in einem internen, streng vertraulichen Papier zahlreiche Verfehlungen auf. Etwa die Lustreisen der obersten Funktionäre auf DFB-Kosten.

Geburtstagspartys und ominöse Pauschalen

Eine Präsidiumssitzung, die 2014 während der WM nach Brasilien verlegt wurde, soll stolze 370.848 Euro gekostet haben. Champagner und Wodka soll auf Feiern geflossen sein. Zuschläge auf Geburtstagspartys gab es und ominöse Pauschalen. Walter Desch, der Landesvorsitzende Rheinland, erhält angeblich bis heute 3.000 Euro monatlich. Der 74-Jährige, erklärte der DFB, werde unter anderem für die Digitalisierungsinitiative der DFB-Medien GmbH gebraucht.

Klar liegt der Verdacht hier nahe, dass „gemeinnütziges gebundenes Vermögen“ nicht ganz sachgerecht verteilt wurde. Und die offizielle DFB-Diktion, wie man mit dem eigenen Geld umgeht, ist eine andere. Oliver Bierhoff erklärte einst, ohne die Millionen-Einnahmen der Nationalmannschaft ginge es dem ganzen deutschen Fußball schlecht. „Das Geld brauchen wir, um unsere gemeinnützige Arbeit des DFB leisten zu können.“

Aber wegen ein paar Flaschen Champagner hier und da oder ein paar exklusiven Zuwendungen altverdienter Funktionäre in dem ein oder anderen Landesverband wird die Gemeinnützigkeit des DFB gewiss nicht in Frage gestellt werden. Da hat der Verband schon viel schwerere Krisen durchgestanden. Im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der WM 2006 ist dem DFB für jenes Jahr die Gemeinnützigkeit bereits abgesprochen worden, weil die Verschleierung einer weiterhin ungeklärten Millionenzahlung von der Steuerbehörde geahndet wurde. Und die Bild berichtete vergangenen März, die Finanzbehörden würden möglicherweise den Spielbetrieb der Nationalmannschaften als „kommerziell“ bewerten, sodass dieser aus dem gemeinnützigen DFB ausgegliedert werden müsste.

Seither hat man nichts mehr davon gehört. Keine Bange, wie die Fifa wird der DFB alle Angriffe auf sein Privileg der Steuervergünstigung als gemeinnütziger Verein erfolgreich abwehren. Es braucht eben nur ein wenig Fantasie.

DFB-Präsident Reinhard Grindel etwa bezieht kein Gehalt, sondern monatlich 7.200 Euro Aufwandsentschädigung. Er hat sich im Jahre 2016 bei Aufnahme seiner Präsidentschaft weitere 7.200 Euro Verdienstausfallentschädigung versprechen lassen. Seit April 2017 ist er als Nachfolger des zurückgetretenen früheren DFB-Präsidenten Niersbach Mitglied des UEFA Exekutiv-Komitee und bekommt die Verdienstausfallentschädigung nicht mehr. Seitdem erhält er 250.000 Euro jährlich von der UEFA und als Mitglied des FIFA-Councils 250.000 US-Dollar pro Jahr von der FIFA.

19.03.2019 Anmerkung der Redaktion: Dieser Text wurde nachträglich geändert.

10 Feb 2019

AUTOREN

Johannes Kopp

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