taz.de -- Kommentar Lebensmittelverschwendung: Tonnen, an die sich niemand traut
Lebensmittelretter*innen werden bestraft. Die Bundesregierung sollte lieber die Verschwendung von Essen unter Strafe stellen.
Weg mit den Gurken. Schließlich hat die Schale ein paar Macken. Und der Joghurt erst. Pfui, das Mindesthaltbarkeitsdatum läuft an diesem Tag ab. Essen kann den doch keiner mehr. Rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel werden jedes Jahr allein in Deutschland weggeworfen. Die Supermärkte sortieren alles aus, was der Kundschaft nicht mehr gefallen könnte. Die Gurke mit Macken gehört dazu, die Konserve mit Delle oder die Nudelpackung, auf der das Werbebild schief sitzt. Diese Lebensmittel sind nach vor genießbar, nur vermeintlich unverkäuflich.
Verzweifelt versucht die Bundesregierung, die Lebensmittelverschwendung in Deutschland einzudämmen. Per App soll die Bevölkerung lernen, wie sie Essen so einkauft und verwendet, dass keine Reste bleiben. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) appelliert, belehrt, prangert an. Ihr Ministerium hat sogar richtig Geld in die Hand genommen, um etwa Kampagnen an Schulen zu fördern. Es hilft alles nichts. Das Essenwegwerfen geht munter weiter. In den Geschäften, aber auch zu Hause. Dabei wären Fortschritte so einfach.
Zum Beispiel mit strengen Vorgaben, mit Vorschriften, mit einem Gesetz, das Strafen vorsieht, wenn genießbares Brot oder Gemüse zuhauf in der Tonne landet. Dem [1][Vorbild Frankreichs] oder [2][Tschechiens] zu folgen, davor scheut sich die Bundesregierung. Sowohl die amtierende Ernährungsministerin Klöckner als auch ihr Vorgänger Christian Schmidt (CSU) verirrten sich lieber in freiwilligen Selbstverpflichtungen.
Dabei würde sich das eine oder andere Bundesland durchaus an ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung wagen. Nordrhein-Westfalen stellte bereits einen Entwurf vor, wurde aber wieder ausgebremst. Vom Schreckgespenst der „Müllpolizei“, war die Rede, von „Kühlschrank-Razzien“. Vor allem die Geschäfte wollen Polizei und Behörden nicht gerne in ihre Hinterhöfe lassen. Stattdessen werden eben [3][die Lebensmittelretter*innen] bestraft. Denn für ihre vermeintlichen Vergehen gibt es Gesetze.
31 Jan 2019
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