taz.de -- Kolumne Liebeserklärung: Hach, die Berliner Polizei

Wer kifft, darf in der Hauptstadt nicht für Ordnung sorgen. Und es gibt noch mehr Gründe, für den Polizeidienst abgelehnt zu werden.
Bild: Wäre diese Hand tätowiert, hätte es der Mann möglicherweise nicht in den Polizeidienst geschafft

Man kennt den uralten Witz: Ein Bewerber wird mit der Begründung abgewiesen, dass er „zu klein für den Polizeidienst“ sei, worauf er vorschlägt: „Ich könnte doch Kleinkriminelle verfolgen!“

In Berlin wurde 2017 tatsächlich eine junge Frau, die sich für den Polizeidienst beworben hatte, mit der Begründung abgelehnt, sie sei mit ihren 1,54 Metern zu klein. Sie legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein, der jedoch vom Verwaltungsgericht abgelehnt wurde.

Werden aber alle, die groß, stark und dumm genug sind, als Polizeibeamte akzeptiert? Mitnichten! In Berlin wird gerade folgender Fall diskutiert: Ein 40-jähriger Bewerber hatte vor weniger als einem Jahr Haschisch geraucht, bei der obligaten Blutuntersuchung kam das heraus – und er wurde abgelehnt mit der Begründung: Der Wirkstoff THC in seinem Körper mache ihn zum Autofahren ungeeignet, das zähle aber zu den wesentlichen Aufgaben eines Polizisten.

Der Bewerber klagte, wurde jedoch vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Hier besteht der Witz darin, dass die, die es geschafft haben, Polizisten zu werden, in der Regel wie blöd kiffen.

Repräsentationsziele beeinträchtigt

Ein anderer Bewerber wurde „unter Vorbehalt“ akzeptiert und sollte beim Zentralen Objektschutz (ZOS) anfangen, vier Tage vorher bekam er jedoch eine Absage: Der Polizeiarzt hatte seine Tätowierungen auf dem Unterarm begutachtet, man fand sie zu „sexistisch“, das bezog sich auf die kleinen Brüste der eintätowierten Göttin Diana.

Auf sein Angebot hin, die Brüste überarbeiten zu lassen, wiederholte die Polizei ihre Ablehnung, wobei es nun nicht mehr um die Brüste ging, sondern um die ganze Tätowierung: „Die Motive beeinträchtigen aufgrund ihrer Größe die Repräsentationsziele der Polizei Berlin und erwecken keinen achtungs- und vertrauenswürdigen Eindruck“, hieß es.

Ähnliches passierte einer Bewerberin für den gehobenen Polizeivollzugsdienst: Sie wurde abgelehnt, weil sie auf einem Unterarm das auf Französisch eintätowierte Zitat „Bitte bezwinge mich“ trug. Als sie juristisch gegen diese Entscheidung vorging, entschied das Verwaltungsgericht, eine Polizistin dürfe „keine Ansätze für Provokationen bieten“, in anderen Worten: Sie soll die Gesetzesbrecher bezwingen und nicht diese auffordern, sie zu bezwingen. Irgendwie logisch.

22 Jul 2018

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Helmut Höge

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