taz.de -- Gericht urteilt gegen Abschiebung: Rückflug aus Simbabwe

Das BAMF missachtete Gerichtsentscheidungen in einem Asylfall. Jetzt muss das Amt einen Abgeschobenen nach Deutschland zurückholen.
Bild: Auch unter der Militärregierung gibt es in Simbabwe hinreichende Fluchtgründe

Stadthagen/Addis Abeba epd | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss einen nach Simbabwe abgeschobenen Asylbewerber zurückholen. Wie das Verwaltungsgericht Hannover am Dienstag mitteilte, soll der Mann bis zum 1. Februar aus dem Land im südlichen Afrika nach Deutschland zurückgeflogen werden. Andernfalls droht dem Bundesamt ein Zwangsgeld in Höhe von 8.000 Euro. Einem Gerichtssprecher zufolge hat das Bundesamt im Laufe des Verfahrens Anordnungen des Verwaltungsgerichts missachtet.

Das Bundesamt hatte den Asylantrag des Mannes nach Angaben des Verwaltungsgerichts im Mai 2017 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und angeordnet, ihn nach Simbabwe abzuschieben. Ein Eilantrag des Mannes gegen die sofortige Abschiebung hatte im Juli beim Verwaltungsgericht Hannover zunächst keinen Erfolg.

Ende Oktober wurde der Mann zunächst nach Addis Abeba in Äthiopien geflogen. Von dort aus stellte er einen Abänderungsantrag und legte weitere Unterlagen vor, die belegen sollten, dass er in seiner Heimat politisch verfolgt wird. Das Verwaltungsgericht Hannover stimmte diesem erneuten Antrag zu und wies das Bundesamt an, die Abschiebung rückgängig zu machen. Trotz dieser Anordnung vom 26. Oktober wurde der Mann dann weiter nach Simbabwe gebracht.

Die politische Lage in Simbabwe gilt als unstabil. Der langjährige Präsident Robert Mugabe (93) stand wegen zahlreichen Menschenrechtsverletzungen und einer verheerenden Wirtschaftskrise immer wieder in der Kritik. Nach massiven Protesten gegen den Präsidenten übernahm im November 2017 das Militär die Kontrolle über das Land, erzwang den Rücktritt Mugabes und setzte einen Nachfolger ein.

2 Jan 2018

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