taz.de -- Sicherheitsgesetze in Frankreich: Senat verabschiedet Verschärfung

Der Ausnahmezustand läuft in wenigen Tagen aus. Das Parlament winkte nun ein neues Anti-Terror-Gesetz durch, das aber auf drei Jahre befristet ist.
Bild: Der französische Präsident Emmanuel Macron spricht vor den Sicherheitsbehörden

Paris dpa | Frankreichs Parlament hat im Kampf gegen den Terrorismus erneut die Sicherheitsgesetze verschärft. Der Senat verabschiedete am Mittwoch endgültig ein umstrittenes neues Anti-Terror-Gesetz. Es übernimmt bestimmte Maßnahmen des Ausnahmezustands in abgeschwächter Form ins normale Recht, dies ist allerdings auf gut drei Jahre befristet. Die Sicherheitskräfte sollen so für das geplante Ende des Ausnahmezustands gewappnet werden, der nach den verheerenden Pariser Terroranschlägen verhängt worden war und nun am 1. November auslaufen soll.

Präsident Emmanuel Macron kündigte zugleich einen neuen nationalen Plan gegen extremistische Radikalisierung an, der im Dezember vorgelegt werden soll. Frankreich war in den vergangenen Jahren mehrfach Ziel islamistischer Anschläge, dabei wurden etwa 240 Menschen ermordet.

Macron sagte in einer Rede vor Sicherheitskräften, es müsse auch gegen die „Ghettoisierung gewisser Viertel“ gekämpft werden. Armut, geschwächte Bildungsstrukturen und das Fehlen sozialer sowie wirtschaftlicher Mobilität nährten teilweise die Radikalisierung. „Und deshalb müssen wir auch die Wurzel dieser Probleme angehen.“

Frankreich hatte den Ausnahmezustand als Reaktion auf die Anschläge im Musikklub „Bataclan“, auf Pariser Bars und am Fußballstadion Stade de France verhängt, die das Land am 13. November 2015 erschüttert hatten. Macron hatte das Ende versprochen, mit dem neuen Anti-Terror-Gesetz werden aber zentrale Sonderrechte im Kern beibehalten.

Kritiker hatten deshalb wiederholt die Sorge geäußert, dass damit eine Art „permanenter Ausnahmezustand“ geschaffen wird. Auch UN-Menschenrechtsexperten kritisierten den Gesetzentwurf. Anders als ursprünglich von der Regierung vorgeschlagen hat das Parlament aber eingefügt, dass die erweiterten Kompetenzen der Behörden in großen Teilen nur bis Ende 2020 anwendbar sind.

Demnach kann der Innenminister zwar keine Hausarreste gegen mutmaßliche Terror-Gefährder mehr verhängen. Betroffenen kann aber vorgeschrieben werden, ihre Gemeinde nicht zu verlassen. Auch präventive Hausdurchsuchungen außerhalb von Justiz-Ermittlungen sind bei Terrorverdacht weiter möglich, allerdings nur nach Genehmigung eines Richters. Die Behörden können religiöse Einrichtungen bis zu sechs Monate schließen, wenn dort zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung angestachelt wird.

Die Nationalversammlung hatte den neuen Regeln bereits vergangene Woche zugestimmt, nachdem die beiden Parlamentskammern sich auf einen Kompromiss geeinigt hatten. Frankreich hatte in den vergangenen Jahren schon mehrfach seine Sicherheitsgesetze verschärft.

19 Oct 2017

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