taz.de -- Gesperrte Journalisten beim G20-Gipfel: Verleumdet vom Verfassungsschutz

Ein Hamburger Polizeireporter wurde zu Unrecht vom G20-Gipfel ausgeschlossen, gibt nun das BKA zu. Der Verfassungsschutz machte falsche Angaben über ihn.
Bild: Nicht alle durften rein – weil der Verfassungsschutz falsche Angaben machte

Hamburg epd | Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eingeräumt, beim Entzug von G20-Akkreditierungen Fehler gemacht zu haben. Einem betroffenen Journalisten wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem nachträglichen Entzug der Akkreditierung für den G20-Gipfel in Hamburg um einen Fehler der Behörden handelt. Das dreiseitige Schreiben an den Hamburger Polizeireporter Frank Bründel liegt dem NDR Medienmagazin „Zapp“ vor

Das BKA habe im Vorfeld des G20-Gipfels bei den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über die Journalisten angefordert, die sich akkreditieren wollten, hieß es. Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz habe am 26. Juni fälschlicherweise mitgeteilt, dass Bründel als Teilnehmer einer linken Demonstration am 1. Mai 2017 festgenommen worden sei. Es gebe Anhaltspunkte dafür, „dass er einer gewaltbereiten Bewegung angehört oder diese nachdrücklich unterstützt“. Diese Informationen hat das BKA offenbar ungeprüft übernommen.

Erst nach dem Gipfel, so heißt es in dem Schreiben, habe der Verfassungsschutz auf Anfrage mitgeteilt, dass Bründel „entgegen der zunächst übermittelten Erkenntnislage doch nicht Teilnehmer“ der besagten Demonstration gewesen sei. Tatsächlich hatte der Polizeireporter die Demonstration am 1. Mai gefilmt und war dabei von der Polizei kontrolliert worden. Weiter heißt es: „Mit den nunmehr vorliegenden Informationen wäre eine Aufnahme nicht erfolgt.“

Während des Gipfels Anfang Juli in Hamburg wurden insgesamt 32 Journalisten die bereits genehmigten Akkreditierungen kurzfristig entzogen. Für das Akkreditierungsverfahren war das Bundespresseamt gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt zuständig. Die Journalisten wurden am Eingang zum Tagungsort von Sicherheitskräften abgewiesen, ihre Namen standen auf einer Liste. Als Grund wurden später „ernsthafte Sicherheitsbedenken“ genannt. Unter Medienleuten sorgte das Vorgehen für Empörung und sorgte für Fragen, weil der nachträgliche Entzug aufgrund der regelmäßigen Kontrollen im Vorfeld unüblich ist.

18 Aug 2017

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