taz.de -- Macron und das französische Arbeitsrecht: Es wird auf der Straße ausgetragen

Präsident Emmanuel Macron kann die Reform des Arbeitsmarkts mit Verordnungen in Kraft setzen. Öffentlicher Protest wird folgen.
Bild: 3. August: Während sich Frankreich über die Arbeitsrechtreform aufregt, entspannt sich Macron

Paris taz | Das Parlament hat die Regierung ermächtigt, die von Präsident Emmanuel Macron angekündigten Reformen im Arbeitsrecht auf dem Verordnungsweg durchzusetzen. Die Mehrheit der Abgeordneten hat damit dem Wunsch der Regierung stattgegeben, diese sehr umstrittenen Reformen während der Sommerpause im Eilverfahren in die Wege zu leiten. Einmal mehr hat diese neue Regierung somit den Beweis dafür erbracht, dass sich in Frankreich in der Fünften Republik die exekutive Staatsmacht stets gegen das Parlament durchsetzt.

Macrons Absicht ist es, den Unternehmen mehr Bewegungsfreiheit zu geben. Durch Verhandlungen sollen gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit beispielsweise den lokalen und konjunkturellen Bedingungen angepasst werden können. Das bisherige Arbeitsrecht kann dadurch je nach Kräfteverhältnissen ausgehebelt werden. Auch sollen die Entschädigungen bei Entlassungen, die bisher von Arbeitsgerichten den Umständen entsprechend frei festgesetzt werden konnten, durch Höchstbeträge begrenzt werden.

Gewerkschaften und linke Parteien kritisieren die Reform und werfen dem Präsidenten vor, den Sozialstaat abzubauen. Der Widerstand gegen das Gesetz könnte nun auf der Straße formiert werden. Für den 12. September haben deshalb Gewerkschaften zu Kundgebungen aufgerufen, der Linkspolitiker Jean-Luc Mélenchon für den 23. September. Frankreich leidet seit Jahren nach wie vor unter einer hohen Arbeitslosigkeit: Im Juni waren 3,48 Millionen Menschen ohne Job. Laut der europäischen Statistikagentur Eurostat liegt die Arbeitslosenquote damit bei 9,6 Prozent.

Der genaue Inhalt der Verordnungen soll Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ab dem 21. August vorgestellt werden. Die Regierung will die Verordnungen dann Mitte September nach einer juristischen Prüfung im Kabinett verabschieden und um den 25. September im Amtsblatt veröffentlichen. Die Reform tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Seit Wochen hat die Regierung die Sozialpartner zu Vorgesprächen eingeladen, um sich mit ihnen abzusprechen. In den Gewerkschaften wächst dennoch der Verdacht, dass der Kündigungsschutz geschwächt, die Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeber dagegen auf Kosten des Personals ausgedehnt wird. Mit der jetzigen Vorgehensweise wird der Widerstand aber nur vom Parlament auf die Straße verlegt.

4 Aug 2017

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Rudolf Balmer

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