taz.de -- Terrorverdächtiger in Berlin: Abschiebung in die Folter

Justiz absurd: Einem Terrorverdächtigen droht am Mittwoch die Ausweisung nach Tunesien. Sein Anwalt fordert ein Gerichtsverfahren.
Bild: In diesem Haus in Schöneberg wurde der Terrorverdächtige festgenommen

BERLIN taz | Obwohl dringender Tatverdacht besteht, soll ein tunesischer Staatsangehöriger in sein Heimatland abgeschoben werden. Sein Anwalt spricht von einem Skandal: „Ich gehe davon aus, dass mein Mandant in Tunesien gefoltert wird“, sagte Jonathan Burmeister am Montag zur taz.

Der Beschuldigte, dem Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen wird, befindet sich derzeit im Haftkrankenhaus Plötzensee. Die Abschiebung sei für Mittwoch terminiert, so der Anwalt.Als der 24-jährige Charfeddine T. alias Ashraf Al-T. Anfang November festgenommen wurde, hieß es zunächst, er habe ein Messerattentat geplant. Der Mann wohnte zur Untermiete bei einem Flüchtlingshelfer in der Kolonnenstraße in Schöneberg ([1][taz berichtete]). Was dann geschah, war filmreif: T. wurde zum Haftprüfungstermin nach Karlsruhe geflogen. Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) befanden indes: die Beweise reichen für die Annahme eines geplanten Terroranschlags nicht aus.

Vorgeschobener Haftgrund

Statt T. freizulassen, fuhren die Berliner Polizisten mit ihm in Karlsruhe zum Amtsgericht. Das erließ Haftbefehl wegen Verdachts der Urkundenfälschung. Anwalt Burmeister hielt das damals für vorgeschoben. Tausende anderer Flüchtlinge hätten gefälschte Papiere benutzt und kämen nicht in U-Haft. Zudem habe sein Mandat zugegeben, einen gefälschten syrischen Pass benutzt zu haben.

T. saß fünf Wochen wegen Urkundenfälschung in U-Haft, da erreichte ihn am 14. Dezember ein neuer Haftbefehl des BGH: Verdacht der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung IS. Vorgeworfen wird T., „sich in Deutschland zur Durchführung eines derzeit nicht näher bekannten Auftrags für den IS aufgehalten zu haben“.

Wenn der Extremismusvorwurf Substanz habe, solle man seinem Mandanten in Deutschland den Prozess machen, fordert Anwalt Burmeister. „Wenn nicht, muss man ihn freilassen“. T. stattdessen abzuschieben „ist ein menschenrechtlicher Skandal.“ Amnesty International verfüge über zahlreiche Belege für die Folterungen von Terrorismusverdächtigen in Tunesien.

7 Mar 2017

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Plutonia Plarre

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