taz.de -- Kein Ausschluss von Ex-AfD-Abgeordnetem: Rechter Hetzer darf in der AfD bleiben
Hamburgs AfD schließt den umstrittenen Abgeordneten Ludwig Flocken nicht aus der Partei aus. In die Fraktion zurückkehren darf er aber auch nicht
Hamburg taz | Der fraktionslose Bürgerschaftsabgeordnete Ludwig Flocken wird nicht aus der Hamburger AfD ausgeschlossen. Das hat jetzt das Landesschiedsgericht der Partei entschieden. Zugleich bestätigte es aber seine Einschätzung, Flocken habe „mit seinem Verhalten das Ansehen der AfD geschädigt“. Deshalb werde es dem 55-Jährigen untersagt, „in den nächsten neun Monaten ein Parteiamt zu bekleiden“, heißt es in einer Mitteilung der AfD.
Ein Sprecher erklärte am Donnerstag auf Anfrage der taz, eine Begründung werde erst mitgeteilt, wenn die Entscheidung rechtskräftig sei. Denn gegen das „sehr umfängliche“ Urteil des Landesschiedsgerichts könnten beide Seiten, Flocken und der Parteivorstand, Berufung einlegen. Eine Rückkehr in die Bürgerschaftsfraktion der AfD stehe aber nicht zur Debatte, so der Sprecher: „Die Fraktion ist einstimmig der Auffassung, dass sich am Status quo nichts ändert.“
Austritt statt Rausschmiss
Flocken war am 10. Februar 2016 mit seinem Fraktionsaustritt seinem Rauswurf zuvorgekommen. Sein Ausschluss habe bereits zwei Mal auf der Tagesordnung der Fraktion gestanden, berichtete Flocken am Rande einer Sitzung der Bürgerschaft. „Jetzt aber wäre es so gekommen.“ Flocken gilt in der AfD als Vertreter des rechten Rands und hatte unter anderem Pegida-Gegner als „die neue SA“ bezeichnet. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Alexander Wolf, bestätigte damals, dass Flocken „einem Ausschlussverfahren zuvorgekommen ist“.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind Äußerungen Flockens, die seine Kritiker für rassistisch und fremdenfeindlich halten. Ebenfalls nicht tolerieren wollte die Fraktion laut Flocken, „dass ich zu Pegida gehe“. Seit dem Rauswurf aus der Fraktion sitzt der Bergedorfer Orthopäde als fraktionsloser Abgeordneter allein in der letzten Reihe der Bürgerschaft, blieb aber Parteimitglied.
Skandalrede in der Bürgerschaft
Einen Skandal provozierte Flocken am 27. April mit einer vor Menschenverachtung triefenden Rede über das, was er für Salafismus hält (siehe Kasten). Daraufhin wurde er von der Parlamentssitzung ausgeschlossen. Nach Angaben eines Bürgerschaftssprechers hatte es einen derartigen Vorgang im Hamburger Rathaus seit mindestens 20 Jahren nicht mehr gegeben. Die AfD-Fraktion distanzierte sich von ihrem Ex-Kollegen. „Die Rede von Herrn Flocken ist nichts, was ich als Fraktionsvorsitzender der AfD verteidigen könnte“, sagte damals Jörn Kruse.
Flocken verlangte auf telefonische Anfrage der taz zunächst eine Distanzierung von politischer Gewalt: „Vorher rede ich nicht mit Ihnen.“
27 Jan 2017
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