taz.de -- Aufstände in Simbabwe: Gericht erlaubt Oppositionsproteste

Seit Monaten gibt es in Simbabwe Proteste gegen die Regierung. Nachdem die Polizei diese Proteste verboten hatte, erlaubte sie ein Gericht nun wieder.
Bild: Dürfen jetzt offiziell weiter protestieren: Oppositionelle in Simbabwe

Harare dpa | Ein Gericht in Simbabwe hat ein temporäres Verbot von Oppositionsprotesten als unzulässige Beschneidung der Freiheitsrechte für nichtig erklärt. Die Polizei habe keine Befugnis, Proteste pauschal für einen bestimmten Zeitraum zu verbieten, erklärte Richterin Priscilla Chigumba am Mittwoch in Harare. Die Polizei hatte das Verbot nach gewaltsamen Zusammenstößen am Rande von Oppositionsprotesten ausgesprochen.

In dem Land im Süden Afrikas kommt es seit Monaten immer wieder zu Protesten, vor allem gegen die verfehlte Wirtschaftspolitik des 92-jährigen Präsidenten Robert Mugabe. Der Staatschef, der seit 36 Jahren an der Macht ist, hatte erst am Wochenende Richtern gedroht. Es sei fahrlässig, Proteste zuzulassen, bei denen es zu Gewalt kommen kann, wurde Mugabe weiter von örtlichen Medien zitiert.

Amnesty International begrüßte die Gerichtsentscheidung als ein klares Zeichen, dass das Recht zu friedlichem Protest nicht weggenommen werden könne, nur weil es der Regierung missfalle.

Simbabwe befindet sich in einer tiefen wirtschaftlichen Krise, für die Experten Mugabes Regierung verantwortlich machen. Die derzeitigen immer wiederkehrenden Proteste der Opposition sind die größte Herausforderung von Mugabes Macht seit Protesten nach einer umstrittenen Wahl 2008. Die Opposition hatte die Wahl nach Meinung internationaler Beobachter gewonnen, aber Mugabe ließ die Ergebnisse fälschen.

8 Sep 2016

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